Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Sie sind verpflichtet Ihr Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung instand zu halten.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Der Inhaber einer Gehwegüberfahrt ist verpflichtet, diese so zu unterhalten, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung sowie den anerkannten Regeln der Technik genügt.

    Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen anordnen.

    Sämtliche Kosten für die Anlegung, Änderung und Instandhaltung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.

    Hinweise für Haltern am See: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sofern ein Bürger die Absenkung des Gehweges zur Schaffung einer Einfahrt zu seinem Grundstück wünscht, muss ein Vertrag zwischen ihm und der Stadt Haltern am See geschlossen werden. Hierbei sind die allgemeinen Ausführungsregeln sowie eine entsprechende Materialauswahl zu beachten.
    Sofern ein Bürger die Absenkung des Gehweges zur Schaffung einer Einfahrt zu seinem Grundstück wünscht, muss ein Vertrag zwischen ihm und der Stadt Haltern am See geschlossen werden. Hierbei sind die allgemeinen Ausführungsregeln sowie eine entsprechende Materialauswahl zu beachten.

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    Ansprechpartner

    Technische Dienste / Baubetriebshof

    Beschreibung

    Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen des Fachbereichs Technische Dienste. Auf dem Gelände des Baubetriebshofs, Annabergstr. 55, befindet sich auch der Wertstoffhof. (Bitte beachten Sie dessen gesonderte Öffnungszeiten.)

    Kontakt

    Fax: 02364 / 933-490

    Telefon Festnetz: 02364 / 933-471

    E-Mail: baubetriebshof@haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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    E-Mail: baubetriebshof@haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Zufahrt, Bordsteinabsenkung, Stellplatz, Grundstückszufahrt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de