Gehwegüberfahrten Instandhaltung
Beschreibung
Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.
Der Inhaber einer Gehwegüberfahrt ist verpflichtet, diese so zu unterhalten, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung sowie den anerkannten Regeln der Technik genügt.
Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen anordnen.
Sämtliche Kosten für die Anlegung, Änderung und Instandhaltung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.
Hinweise für Aldenhoven: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven
Vor dem Rathaus befindet sich eine Ladesäule für Elektroautos.
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten:(nur nach Terminvereinbarung)Montag bis Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 UhrDienstag: 14:00 Uhr bis 16:00 UhrDonnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 UhrFreitag: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhrsamstags: geschlossensonntags und an allen Feiertagen: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 02464 586223
E-Mail: ordnungsamt@aldenhoven.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
Zufahrt, Bordsteinabsenkung, Stellplatz, Grundstückszufahrt