Verkehrszeichen Entfernung

    Entfernung von Verkehrszeichen vorschlagen

    Fällt Ihnen ein Verkehrsschild auf, das Sie für überflüssig halten? Dann können Sie dessen Entfernung vorschlagen.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anordnungen zum Anbringen, Ändern oder Entfernen von Verkehrszeichen.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Manchmal entfallen die Gründe dafür, dass ein Verkehrszeichen aufgestellt wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

    • die Verkehrsführung geändert wurde
    • sich Verkehrszeichen widersprechen
    • Poller den Fuß- oder Fahrradverkehr stören
    • ein Verkehrsschild auf eine Gefahr hinweist, obwohl es diese nicht mehr gibt

    Sie können Vorschläge zur Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag geführt haben. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob das VZ oder die VE in dem konkreten Fall noch erforderlich sind.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verkehrszeichen und Markierungen regeln, lenken und beschränken den Straßenverkehr, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.Die Stadt Delbrück erlässt Anordnungen zum Anbringen, Ändern oder Entfernen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (z.B. Lichtzeichenanlagen) auf allen Straßen im Stadtgebiet Delbrück auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wenn Sie ein Straßenschild, eine Markierung, einen Fußgängerüberweg, eine Bushaltestelle oder eine andere Verkehrsregelung als erforderlich erachten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Kontaktperson der Stadt Delbrück.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Die Allgemeine Ordnungsverwaltung (auch: Ordnungsamt) ist für die unten aufgeführten Dienstleistungen zuständig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag08:30 - 12:30 UhrMontag - Mittwoch14:00 - 16:30 UhrDonnerstag14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Eingabe kann formlos (schriftlich oder per E-Mail) gestellt werden.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2024

    Stichwörter

    Ampel, Poller, Absperrgeländer, Schranke Straße, Fußgängerüberweg, Verkehrsschilder, Parkscheinautomat, Sperrpfosten, Beschilderung, Lichtsignalanlage, Straßenmarkierung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de