Verkehrszeichen Entfernung

    Entfernung von Verkehrszeichen vorschlagen

    Fällt Ihnen ein Verkehrsschild auf, das Sie für überflüssig halten? Dann können Sie dessen Entfernung vorschlagen.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Manchmal entfallen die Gründe dafür, dass ein Verkehrszeichen aufgestellt wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

    • die Verkehrsführung geändert wurde
    • sich Verkehrszeichen widersprechen
    • Poller den Fuß- oder Fahrradverkehr stören
    • ein Verkehrsschild auf eine Gefahr hinweist, obwohl es diese nicht mehr gibt

    Sie können Vorschläge zur Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag geführt haben. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob das VZ oder die VE in dem konkreten Fall noch erforderlich sind.

    Hinweise für Bad Oeynhausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Straßenverkehrsbehörde regelt alle Angelegenheiten zum Tehmenbereich Straßenbenutzung. Sie entscheidet gegebenenfalls über Sperrungen, Einschränkungen oder Umleitungen. Sie entscheidet auch über die Durchführung von Arbeiten im Straßenraum. Außerdem ist sie zustädig für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie der Überprüfung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen. Die Straßenverkehrsbehörde bestimmt, welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (z. B. Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen) an welchen Stellen angebracht oder entfernt werden sollen. Verkehrsbehördliche Anordnungen sollen je nach Bedarf so getroffen werden, dass bestehende Verkehrsregelungen/Abläufe optimiert werden und die öffentlichen auf den Straßen aufrechterhalten wird. Grundsätzlich kann Jeder Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrslenkung machen. Tatsächlich dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aber nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist und im Rahmen der Straßenverkehrsordnung und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift geboten ist.

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    Ansprechpartner

    Infrastrukturmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwarzer Weg 6

    32549 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: 05731/14 - 2107

    Fax: Fax: 05731/14 - 82107

    E-Mail: j.mueller@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Verkehrsschilder, Ampel, Fußgängerüberweg, Poller, Parkscheinautomat, Lichtsignalanlage, Absperrgeländer, Straßenmarkierung, Sperrpfosten, Beschilderung, Schranke Straße

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English