Verkehrszeichen Entfernung

    Entfernung von Verkehrszeichen vorschlagen

    Fällt Ihnen ein Verkehrsschild auf, das Sie für überflüssig halten? Dann können Sie dessen Entfernung vorschlagen.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Manchmal entfallen die Gründe dafür, dass ein Verkehrszeichen aufgestellt wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

    • die Verkehrsführung geändert wurde
    • sich Verkehrszeichen widersprechen
    • Poller den Fuß- oder Fahrradverkehr stören
    • ein Verkehrsschild auf eine Gefahr hinweist, obwohl es diese nicht mehr gibt

    Sie können Vorschläge zur Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag geführt haben. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob das VZ oder die VE in dem konkreten Fall noch erforderlich sind.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine wesentliche Grundforderung für den öffentlichen Straßenbereich ist, dass Beschilderungen und Verkehrseinrichtungen nur dann angeordnet werden, wenn dies aus Gründen der Leichtigkeit oder Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist. Zu viele Verkehrszeichen und Einrichtungen überfordern die Verkehrsteilnehmer und werden dann nicht mehr hinreichend beachtet.So wenig wie möglich, soviel wie nötig Eine entsprechende Formulierung ist auch in der aktuellen Straßenverkehrsordnung (§ 39) wiedergegeben. Dort heißt es, dass örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort zu treffen sind, "wo es aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist". Verkehrszeichen, die lediglich selbstverständlich gesetzliche Regelungen wiedergeben, dürfen nicht angeordnet werden. Natürlich unterliegen derartige Beschilderungen einem stetigen Wandel und bedürfen oft auch der Erneuerung. Ortskundige entdecken Fehler und Mängel erfahrungsgemäß seltener als Ortsfremde. Das gilt besonders für sinvolle Standorte von Wegweisern sowie das Erkennen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. Tipps und Hinweise von interessierten Bürger/innen werden gerne angenommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Umwelt, Verkehr, Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld (Rheinland)

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Verkehrsschilder, Ampel, Fußgängerüberweg, Poller, Parkscheinautomat, Lichtsignalanlage, Absperrgeländer, Straßenmarkierung, Sperrpfosten, Beschilderung, Schranke Straße

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English