Verkehrszeichen Aufstellung

    Aufstellung von Verkehrszeichen anregen

    Möchten Sie eine Gefahrenstelle im Straßenverkehr entschärfen? Dann können Sie die Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens vorschlagen.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anordnungen zum Anbringen, Ändern oder Entfernen von Verkehrszeichen.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Ihre Straßenverkehrsbehörde ordnet an, wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufgestellt werden.

    Wenn Ihnen als Bürgerin oder Bürger eine Stelle auffällt, an der Ihrer Meinung nach ein Verkehrsschild stehen sollte, können Sie dies vorschlagen.

    Das kann zum Beispiel sein:

    • Entschärfung von Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten
    • eine neue Fußgängerampel
    • mehr Klarheit bei der Verkehrsführung
    • Schutz von Kindern vor Kitas und Schulen

    Sie können Ihren Vorschlag zur Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens oder einer neuen Verkehrseinrichtung bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag führen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob sie das VZ oder die VE anordnet.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verkehrszeichen und Markierungen regeln, lenken und beschränken den Straßenverkehr, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.Die Stadt Delbrück erlässt Anordnungen zum Anbringen, Ändern oder Entfernen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (z.B. Lichtzeichenanlagen) auf allen Straßen im Stadtgebiet Delbrück auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wenn Sie ein Straßenschild, eine Markierung, einen Fußgängerüberweg, eine Bushaltestelle oder eine andere Verkehrsregelung als erforderlich erachten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Kontaktperson der Stadt Delbrück.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Die Allgemeine Ordnungsverwaltung (auch: Ordnungsamt) ist für die unten aufgeführten Dienstleistungen zuständig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag08:30 - 12:30 UhrMontag - Mittwoch14:00 - 16:30 UhrDonnerstag14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Eingabe kann formlos (schriftlich oder per E-Mail) gestellt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2024

    Stichwörter

    Poller, Parkscheinautomat, Lichtsignalanlage, Beschilderung, Schranke Straße, Verkehrssicherheit, Straßenmarkierung, Absperrgeländer, Verkehrsschilder, Fußgängerüberweg, Sperrpfosten, Ampel, Gefahrenstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English