Verkehrszeichen Aufstellung

    Aufstellung von Verkehrszeichen anregen

    Möchten Sie eine Gefahrenstelle im Straßenverkehr entschärfen? Dann können Sie die Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens vorschlagen.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Ihre Straßenverkehrsbehörde ordnet an, wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufgestellt werden.

    Wenn Ihnen als Bürgerin oder Bürger eine Stelle auffällt, an der Ihrer Meinung nach ein Verkehrsschild stehen sollte, können Sie dies vorschlagen.

    Das kann zum Beispiel sein:

    • Entschärfung von Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten
    • eine neue Fußgängerampel
    • mehr Klarheit bei der Verkehrsführung
    • Schutz von Kindern vor Kitas und Schulen

    Sie können Ihren Vorschlag zur Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens oder einer neuen Verkehrseinrichtung bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag führen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob sie das VZ oder die VE anordnet.

    Hinweise für Bad Oeynhausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Straßenverkehrsbehörde regelt alle Angelegenheiten zum Tehmenbereich Straßenbenutzung. Sie entscheidet gegebenenfalls über Sperrungen, Einschränkungen oder Umleitungen. Sie entscheidet auch über die Durchführung von Arbeiten im Straßenraum. Außerdem ist sie zustädig für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie der Überprüfung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen. Die Straßenverkehrsbehörde bestimmt, welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (z. B. Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen) an welchen Stellen angebracht oder entfernt werden sollen. Verkehrsbehördliche Anordnungen sollen je nach Bedarf so getroffen werden, dass bestehende Verkehrsregelungen/Abläufe optimiert werden und die öffentlichen auf den Straßen aufrechterhalten wird. Grundsätzlich kann Jeder Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrslenkung machen. Tatsächlich dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aber nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist und im Rahmen der Straßenverkehrsordnung und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift geboten ist.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Infrastrukturmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwarzer Weg 6

    32549 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: 05731/14 - 2107

    Fax: Fax: 05731/14 - 82107

    E-Mail: j.mueller@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Schranke Straße, Sperrpfosten, Verkehrsschilder, Ampel, Absperrgeländer, Verkehrssicherheit, Gefahrenstelle, Lichtsignalanlage, Parkscheinautomat, Straßenmarkierung, Poller, Fußgängerüberweg, Beschilderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de