Verkehrszeichen Aufstellung

    Aufstellung von Verkehrszeichen anregen

    Möchten Sie eine Gefahrenstelle im Straßenverkehr entschärfen? Dann können Sie die Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens vorschlagen.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Ihre Straßenverkehrsbehörde ordnet an, wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufgestellt werden.

    Wenn Ihnen als Bürgerin oder Bürger eine Stelle auffällt, an der Ihrer Meinung nach ein Verkehrsschild stehen sollte, können Sie dies vorschlagen.

    Das kann zum Beispiel sein:

    • Entschärfung von Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten
    • eine neue Fußgängerampel
    • mehr Klarheit bei der Verkehrsführung
    • Schutz von Kindern vor Kitas und Schulen

    Sie können Ihren Vorschlag zur Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens oder einer neuen Verkehrseinrichtung bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag führen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob sie das VZ oder die VE anordnet.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung bzw. eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und dass der Verkehr sicher an der Arbeitsstelle vorbei geführt werden kann. Die Verkehrsführung wird aufgrund solcher Arbeiten angepasst. Oft ist es dazu nötig, Verkehrszeichen oder Markierungen zu entfernen bzw. abzudecken und neue Schilder aufzustellen.Zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum muss eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung bzw. eine Ausnahmegenehmigung vor Arbeitsaufnahme beantragt werden. Hierzu zählen unter anderem folgende Maßnahmen: Baustellen und Aufgrabungen durch Bauunternehmen (beispielsweise für Telefon, Gas, Wasser und Strom) Aufstellen eines Baustellengerüstes Aufstellen eines Containers Aufstellen von Arbeitsgeräten (zum Beispiel Auto- und Baustellenkräne, Hebebühnen) Abstellen von Baumaterial (zum Beispiel Steine und Erde) Die verkehrsrechtliche Anordnung regelt unter anderem, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und darüber hinaus, ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden müssen. Die getroffenen Regelungen müssen befolgt werden.Hinweis: Parkbuchten zählen ebenfalls zum öffentlichen Straßenraum.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt

    Beschreibung

    Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausgefülltes Antragsformular Bei umfangreichen Maßnahmen sind Beschilderungspläne vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 45 Straßenverkehrsordnung (verkehrsrechtliche Anordnung) § 46 Straßenverkehrsordnung (Ausnahmegenehmigung)

    Fristen

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Genehmigung wird nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Falls die Arbeiten den genehmigten Zeitraum überschreiten sollen, ist dies rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    14 Tage vor Beginn der Arbeiten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Baumaßnahmen ist eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem RSA21 Seminar erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Schranke Straße, Sperrpfosten, Verkehrsschilder, Ampel, Absperrgeländer, Verkehrssicherheit, Gefahrenstelle, Lichtsignalanlage, Parkscheinautomat, Straßenmarkierung, Poller, Fußgängerüberweg, Beschilderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de