Verkehrszeichen Aufstellung

    Aufstellung von Verkehrszeichen anregen

    Möchten Sie eine Gefahrenstelle im Straßenverkehr entschärfen? Dann können Sie die Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens vorschlagen.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Ihre Straßenverkehrsbehörde ordnet an, wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufgestellt werden.

    Wenn Ihnen als Bürgerin oder Bürger eine Stelle auffällt, an der Ihrer Meinung nach ein Verkehrsschild stehen sollte, können Sie dies vorschlagen.

    Das kann zum Beispiel sein:

    • Entschärfung von Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten
    • eine neue Fußgängerampel
    • mehr Klarheit bei der Verkehrsführung
    • Schutz von Kindern vor Kitas und Schulen

    Sie können Ihren Vorschlag zur Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens oder einer neuen Verkehrseinrichtung bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag führen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob sie das VZ oder die VE anordnet.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach § 45 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wo anzubringen oder zu entfernen sind. Im Kreis Heinsberg nehmen die Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Übach-Palenberg und Wegberg jeweils für ihr Stadtgebiet Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Das Straßenverkehrsamt ist zuständig für die Stadt Wassenberg sowie für die Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht. Für Schäden oder Mängel an Verkehrszeichen und für den baulichen Zustand der Straßen sind die Straßenbaulastträger zuständig: für Bundes- und Landstraßen Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Mönchengladbach, Telefon: 02161/409-0 für Kreisstraßen Kreisbauhof in Scheifendahl, Telefon: 02452/3443 für Stadt- und Gemeindestraßen die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung Gibt es Probleme im Straßenbereich, soll eine Beschilderung geändert oder eine Verkehrsregelung überprüft werden, können Sie sich formlos an das Straßenverkehrsamt wenden. Dem Straßenverkehrsamt obliegt zudem die Leitung der Unfallkommission. Aufgabe der Unfallkommission ist es, Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen festzulegen. Weitere Mitglieder der Unfallkommission sind die Kreispolizeibehörde, die jeweilige Stadt / Gemeinde und der zuständige Straßenbaulastträger.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Fax: 02451 629-929

    Telefon Festnetz: 02451 629-933

    E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Schranke Straße, Sperrpfosten, Verkehrsschilder, Ampel, Absperrgeländer, Verkehrssicherheit, Gefahrenstelle, Lichtsignalanlage, Parkscheinautomat, Straßenmarkierung, Poller, Fußgängerüberweg, Beschilderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de