Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

    Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

    Hinweise für Lügde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung erforderlich.

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, bei der Sie den öffentlichen Verkehrsraum nutzen und einschränken, müssen Sie eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einholen.
    Zu solchen Maßnahmen gehören:

    • Straßenbaumaßnahmen
    • das Aufstellen von Gerüsten oder das Lagern von Baumaterialien
    • Umzüge
    • Veranstaltungen

    Sie dürfen mit den Maßnahmen erst dann beginnen, wenn Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

    Sie sind dafür zuständig, die Öffentlichkeit über die Maßnahme zu informieren.

    Mit der Erlaubnis legt die zuständige Behörde in einer verkehrsrechtlichen Anordnung fest,

    • wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen,
    • ob und wie Sie den Verkehr beschränken, leiten und regeln müssen und
    • wie Sie eventuelle Umleitungsstrecken kennzeichnen müssen.

    Diese Auflagen sorgen zum einen für die Sicherheit der Arbeitenden und Verkehrsteilnehmenden. Zum anderen stellen sie sicher, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.

    Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht nur bei der vollständigen oder teilweisen Sperrung einer Fahrbahn. Sie ist auch dann nötig, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.

    Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, so muss eine Bauleiterin beziehungsweise ein Bauleiter benannt werden.

    Wenn die Maßnahme länger dauert als der beantragte Zeitraum, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.

    Bei einer Havarie (Notmaßnahme) wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.

    Hinweise für Lügde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Viele Arbeiten wirken sich auf den öffentlichen Verkehrsraum aus. Das ist beispielsweise bei Straßenbaumaßnahmen der Fall. Aber auch die Nutzung des Bürgersteigs beim Aufstellen eines Gerüsts oder Lagern von Baumaterial fällt hierunter. Für die Ausführung solcher Arbeiten legen wir fest, wie die Baustelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und wie eventuelle Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind. Jeder, der den öffentlichen Verkehrsraum derartig nutzt, muss von uns vor Beginn der Arbeiten eine verkehrsrechtliche Anordnung hierüber einholen. Diese Anordnung soll zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum gewährleisten und zum anderen sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Sie benötigen eine verkehrsbehördliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvoll- oder -teilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken. Vor der Erteilung der Anordnung hören wir auch die Kommune, die Polizei und den Straßenbaulastträger an.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherung und -lenkung

    Beschreibung

    Um den öffentlichen Straßenverkehr ordnungsgemäß und möglichst sicher gestalten zu können, werden bestimmte Regeln benötigt. Wir erteilen Ausnahmegenehmigungen für Sonderfälle, beispielsweise für den Großraum- und Schwerlastverkehr.

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch und Freitag:07:30 - 12:00 UhrDienstag und Donnerstag:07:30 - 12:00 Uhr und13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 5231 62-1959

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1410

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung
    • maßstabsgerechter Lageplan
    • gegebenenfalls: Zertifikat "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS)
    • optional: Verkehrszeichenplan
    • optional: Umleitungsplan
    • optional: Erläuterung zum Bauvorhaben/Ablauf
    • optional: Signallage/Signalzeichenplan

    Hinweise für Lügde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag (siehe Antragsformulare) Der Antrag kann auch formlos gestellt werden und muss detaillierte Angaben enthalten zu der Lage des Baufeldes Art und Dauer der Arbeiten Umfang der Verkehrsbeeinträchtigungen sowohl während als auch außerhalb der Arbeitszeit (Straßenvoll- oder -teilsperrung, Geh- oder Radwegsperrung etc.) den Verantwortlichen mit telefonischer Erreichbarkeit Lageplan oder Stadtplanausschnitt mit markiertem Baufeld Als Bauunternehmen müssen Sie zusätzlich Verkehrszeichenpläne beifügen (gesondert für "innerhalb der Arbeitszeit" und "außerhalb der Arbeitszeit"). Dazu können entweder modifizierte RSA-Regelpläne verwendet oder besondere Beschilderungspläne erstellt werden.Insbesondere bei größeren Bauvorhaben kann zur Erläuterung die Beifügung einer Bauablaufbeschreibung notwendig sein Bei Einsatz von Lichtzeichenanlagen: Signallage- und Signalzeitenpläne

    Formulare

    Hinweise für Lügde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag Verkehrsraumeinschränkung

    Voraussetzungen

    Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
    • Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle: Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS) inne.

    Hinweise für Lügde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen. Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig. Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein. Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle: Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS 99 oder ZTV-SA 97) inne.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lügde: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)RSA

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post beantragen.

    • Sie informieren sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde. Sie laden, falls vorhanden, das entsprechende Formular herunter.
    • Falls ein Formular vorhanden ist: Sie füllen das Formular aus, und unterschreiben es. Dann reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
    • Falls kein Formular vorhanden ist: Sie verfassen einen formlosen Antrag, unterschreiben ihn und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
    • Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
    • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
    • Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.

    Hinweise für Lügde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anträge und Unterlagen bitte bevorzugt per E-Mail an baumassnahmen(at)kreis-lippe.de senden.

    Fristen

    Antragsfrist: 14 Tage (Mindestantragsfrist)

    Hinweise für Lügde: Inhalte der zuständigen Stelle

    rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen (Die Bearbeitungszeit für umfangreiche Maßnahmen fällt höher aus als die Bearbeitungszeit für kurzweilige, weniger umfangreiche Maßnahmen.)

    Hinweise für Lügde: Inhalte der zuständigen Stelle

    ungefähr 2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Lügde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gebührenrahmen: EUR 10,20 - 767,00 Zahlungsweisen: Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Lügde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Bauarbeiten im Stadtgebiet von Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo sind die dortigen Straßenverkehrsbehörden zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 17.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Verkehrsraumeinschränkung, Gehwegsperrung, Verkehrsraum einschränken, Beschilderung, Straßensperrung Erlaubnis, Baustelle, Baumaßnahme, Genehmigung Absperrung, Verkehrsrechtliche Anordnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation