Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

    Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

    Hinweise für Lotte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, bei der Sie den öffentlichen Verkehrsraum nutzen und einschränken, müssen Sie eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einholen.
    Zu solchen Maßnahmen gehören:

    • Straßenbaumaßnahmen
    • das Aufstellen von Gerüsten oder das Lagern von Baumaterialien
    • Umzüge
    • Veranstaltungen

    Sie dürfen mit den Maßnahmen erst dann beginnen, wenn Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

    Sie sind dafür zuständig, die Öffentlichkeit über die Maßnahme zu informieren.

    Mit der Erlaubnis legt die zuständige Behörde in einer verkehrsrechtlichen Anordnung fest,

    • wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen,
    • ob und wie Sie den Verkehr beschränken, leiten und regeln müssen und
    • wie Sie eventuelle Umleitungsstrecken kennzeichnen müssen.

    Diese Auflagen sorgen zum einen für die Sicherheit der Arbeitenden und Verkehrsteilnehmenden. Zum anderen stellen sie sicher, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.

    Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht nur bei der vollständigen oder teilweisen Sperrung einer Fahrbahn. Sie ist auch dann nötig, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.

    Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, so muss eine Bauleiterin beziehungsweise ein Bauleiter benannt werden.

    Wenn die Maßnahme länger dauert als der beantragte Zeitraum, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.

    Bei einer Havarie (Notmaßnahme) wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.

    Hinweise für Lotte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für jede Maßnahme, bei der Sie den öffentlichen Verkehrsraum nutzen und einschränken, müssen Sie eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einholen. Zu solchen Maßnahmen gehören Straßenbaumaßnahmen, das Aufstellen von Gerüsten oder das Lagern von Baumaterialien, aber auch Umzüge und andere Veranstaltungen. Sie dürfen mit den Maßnahmen erst dann beginnen, wenn Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.Sie sind dafür zuständig, die Öffentlichkeit über die Maßnahme zu informieren. Mit der Erlaubnis legt die zuständige Behörde in einer verkehrsrechtlichen Anordnung fest, wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen, ob und wie Sie den Verkehr beschränken, leiten und regeln müssen und wie Sie eventuelle Umleitungsstrecken kennzeichnen müssen. Diese Auflagen sorgen zum einen für die Sicherheit der Arbeitenden und Verkehrsteilnehmenden, zum anderen stellen sie sicher, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvoll- oder -teilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, so muss eine Bauleiterin beziehungsweise ein Bauleiter benannt werden.Wenn die Maßnahme einen längeren als den beantragten Zeitraum in Anspruch nimmt, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.Bei einer Havarie (Notmaßnahme) wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet - Sicherheit / Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerkappelner Straße 19

    49504 Lotte

    Öffnungszeiten

    Besuche im Rathaus sind in allen Fachbereichen und -abteilungen ohne vorherige Terminvereinbarung zu den nachfolgenden Zeiten möglich (ein Besuch im Jobcenter und in den Bereichen SGB XII / AsylbLG ist ausschließlich nach Terminabsprache möglich). montags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr sowie donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr Das Standesamt ist mittwochs geschlossen.Für Besuche im Bürgerbüro können Sie außerhalb dieser Zeiten Terminreservierung über Terminvereinbarung Online vornehmen. Ferner haben Sie die Möglichkeit, für alle anderen Fachbereiche, persönliche Termine per Telefon oder Mail mit der jeweiligen Mitarbeiterin bzw. mit dem Mitarbeiter zu vereinbaren.Im Rathaus besteht keine Maskenpflicht. Danke, dass Sie weiterhin freiwillig eine Maske tragen und Abstand halten.Telefonische Ereichbarkeit:montags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhrdienstags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhrmittwochs: 8:30 bis 12:30 Uhrdonnerstags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhrfreitags: 8:30 bis 12:30 UhrHinweis: Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens sind das Jobcenter und die Wohngeldstelle bis auf Weiteres mittwochs telefonisch nicht erreichbar. Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit Ihr Anliegen per E-Mail zu formulieren.

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachbereich 3 - Allgemeine Sicherheit, Ordnung, Soziales, Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerkappelner Straße 19

    49504 Lotte

    Öffnungszeiten

    Besuche im Rathaus sind in allen Fachbereichen und -abteilungen ohne vorherige Terminvereinbarung zu den nachfolgenden Zeiten möglich (ein Besuch im Jobcenter und in den Bereichen SGB XII / AsylbLG ist ausschließlich nach Terminabsprache möglich). montags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr sowie donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr Das Standesamt ist mittwochs geschlossen.Für Besuche im Bürgerbüro können Sie außerhalb dieser Zeiten Terminreservierung über Terminvereinbarung Online vornehmen. Ferner haben Sie die Möglichkeit, für alle anderen Fachbereiche, persönliche Termine per Telefon oder Mail mit der jeweiligen Mitarbeiterin bzw. mit dem Mitarbeiter zu vereinbaren.Im Rathaus besteht keine Maskenpflicht. Danke, dass Sie weiterhin freiwillig eine Maske tragen und Abstand halten.Telefonische Ereichbarkeit:montags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhrdienstags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhrmittwochs: 8:30 bis 12:30 Uhrdonnerstags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhrfreitags: 8:30 bis 12:30 UhrHinweis: Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens sind das Jobcenter und die Wohngeldstelle bis auf Weiteres mittwochs telefonisch nicht erreichbar. Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit Ihr Anliegen per E-Mail zu formulieren.

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Allgemeines Ordnungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerkappelner Straße 19

    49504 Lotte

    Öffnungszeiten

    Besuche im Rathaus sind in allen Fachbereichen und -abteilungen ohne vorherige Terminvereinbarung zu den nachfolgenden Zeiten möglich (ein Besuch im Jobcenter und im Bereich SGB XII / AsylbLG ist ausschließlich nach Terminabsprache möglich). montags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr sowie donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr Das Standesamt ist mittwochs geschlossen.Für Besuche im Bürgerbüro können Sie außerhalb dieser Zeiten Terminreservierung über Terminvereinbarung Online vornehmen. Ferner haben Sie die Möglichkeit, für alle anderen Fachbereiche, persönliche Termine per Telefon oder Mail mit der jeweiligen Mitarbeiterin bzw. mit dem Mitarbeiter zu vereinbaren.Im Rathaus besteht keine Maskenpflicht. Danke, dass Sie weiterhin freiwillig eine Maske tragen und Abstand halten.Telefonische Ereichbarkeit:montags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhrdienstags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhrmittwochs: 8:30 bis 12:30 Uhrdonnerstags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhrfreitags: 8:30 bis 12:30 UhrHinweis: Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens sind das Jobcenter und die Wohngeldstelle bis auf Weiteres mittwochs telefonisch nicht erreichbar. Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit Ihr Anliegen per E-Mail zu formulieren.

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung
    • maßstabsgerechter Lageplan
    • gegebenenfalls: Zertifikat "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS)
    • optional: Verkehrszeichenplan
    • optional: Umleitungsplan
    • optional: Erläuterung zum Bauvorhaben/Ablauf
    • optional: Signallage/Signalzeichenplan

    Hinweise für Lotte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung (schriftlich formlos) Maßstabsgerechter Lageplan Gegebenenfalls: Zertifikat "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS) Optional: Verkehrszeichenplan Optional: Umleitungsplan Optional: Erläuterung zum Bauvorhaben / Ablauf Optional: Signallage / Signalzeichenplan

    Formulare

    Hinweise für Lotte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO (§ 32 StVO)

    Voraussetzungen

    Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
    • Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle: Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS) inne.

    Hinweise für Lotte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen. Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig. Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein. Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle : Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS) inne.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lotte: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post beantragen.

    • Sie informieren sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde. Sie laden, falls vorhanden, das entsprechende Formular herunter.
    • Falls ein Formular vorhanden ist: Sie füllen das Formular aus, und unterschreiben es. Dann reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
    • Falls kein Formular vorhanden ist: Sie verfassen einen formlosen Antrag, unterschreiben ihn und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
    • Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
    • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
    • Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.

    Hinweise für Lotte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post beantragen. Sie informieren sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde und laden, falls vorhanden, das entsprechende Formular herunter. Falls ein Formular vorhanden ist: Sie füllen das Formular aus, unterschreiben es und reichen den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder EMail ein. Falls kein Formular vorhanden ist: Sie verfassen einen formlosen Antrag, unterschreiben ihn und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder EMail ein. Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein. Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung. Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Sie zahlen die Gebühr.

    Fristen

    Antragsfrist: 14 Tage (Mindestantragsfrist)

    Hinweise für Lotte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsfrist: 14 Tage (Mindestantragsfrist)

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen (Die Bearbeitungszeit für umfangreiche Maßnahmen fällt höher aus als die Bearbeitungszeit für kurzweilige, weniger umfangreiche Maßnahmen.)

    Kosten

    Hinweise für Lotte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gebühr: 30,00 - 200,00 EURDie Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Lotte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Formlose Antragsstellung möglich: JaPersönliches Erscheinen nötig: Nein

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 17.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Verkehrsraumeinschränkung, Gehwegsperrung, Verkehrsraum einschränken, Beschilderung, Straßensperrung Erlaubnis, Baustelle, Baumaßnahme, Genehmigung Absperrung, Verkehrsrechtliche Anordnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de