Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    Wenn Sie im öffentlichen Raum werben wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten kostenfrei Plakate aufhängen? Reservieren Sie hier online einen Zeitraum!

    Beschreibung

    Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.

    Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Das gilt sowohl für gewerbliche als auch für nicht-gewerbliche Zwecke (z.B. für Vereine). Die zuständige Behörde prüft Zeitraum, Ort und Umfang der Plakatierung und ob die Plakate den Straßenverkehr behindern oder gefährden.

    Online-Dienst

    Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    ID: L100002_128576971

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Delbrück

    Beschreibung

    Bauen und Planen

    Adresse

    Hausanschrift

    Springpatt 3

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495250996183

    E-Mail: bianca.ehrich@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Die Allgemeine Ordnungsverwaltung (auch: Ordnungsamt) ist für die unten aufgeführten Dienstleistungen zuständig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag08:30 - 12:30 UhrMontag - Mittwoch14:00 - 16:30 UhrDonnerstag14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel ein Entwurf des Werbeträgers und ein Lageplan)

    Formulare

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf kostenlose Plakatierung

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.

    Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach der Reservierungsbestätigung durch die Stadt müssen die DIN-A1-Plakate bis spätestens donnerstags vor dem bestätigten Aushangzeitraum im Fachbereich Bürgerdienste, abgegeben werden. Ausgehängt und abgenommen werden die Plakate durch die Firma Städtewerbung Schnelle GmbH. Kosten entstehen den Vereinen hierfür nicht. Unabhängig von einer Zuteilung kostenloser Plakatflächen besteht die Möglichkeit, durch die Firma Städtewerbung Schnelle GmbH kostenpflichtig plakatieren zu lassen oder Ihre Veranstaltung kostenlos in den städtischen Veranstaltungskalender einzutragen.Die Buchung kostenpflichtiger Plakatflächen ist nur direkt bei der Firma Städtewerbung Schnelle GmbH möglich.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Pro Veranstaltung können die Delbrücker Vereine mit bis zu 30 Plakaten für 2 Wochen kostenfrei werben. Bei Buchungsüberschneidungen kann die Anzahl der Plakate reduziert oder der Aushang auf bestimmte Stadtteile begrenzt werden. Interessierte Vereine können über das auf dieser Seite verknüpfte Online-Formular einen kostenlosen Werbezeitraum für die Vereinsveranstaltung reservieren lassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Stadt Delbrück hat die Werberechte auf städtischem Grund und Boden an die Firma "Städtewerbung Schnelle GmbH" übertragen mit der Maßgabe, dass eine festgelegte Anzahl von Plakatflächen den Delbrücker Vereinen, der Stadt und der Stadthalle zur Verfügung steht (Freiaushang). Die übrigen Plakatflächen werden von der Firma Städtewerbung Schnelle GmbH genutzt (kostenpflichtige Werbeflächen).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Plakatierungen, Handzettel, Außenwerbung, Reklame, Werbeträger, Schild, Marketing, Flyer, Wahlen, Wildplakatierung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de