Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten
    99108012005005

    Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    Wenn Sie im öffentlichen Raum werben wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.

    Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

    Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Durch Werbung mit Plakaten soll auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

    Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Das gilt sowohl für gewerbliche als auch für nicht-gewerbliche Zwecke (z.B. für Vereine).

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt der Sondernutzungssatzung der Stadt Jüchen, neben weiterer gesetzlicher Vorgaben.

    Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht. Ob eine Sondernutzungserlaubnis erteilt werden kann, wird bei jeder Antragsstellung einzeln geprüft.

    Die Plakatierung im öffentlichen Straßenverkehrsraum ist in den meisten Fällen kostenpflichtig. Die Gebühren berechnen sich wie folgt:

    Tafeln je 1 qm je Nutzungszweck je 10 Tage beanspruchen eine Gebühr von 2,50 Euro. Angefangene Tage gelten als volle Tage; angefangene Quadratmeter gelten als volle Quadratmeter. Die Mindestgebühr für die Erlaubnis von Sondernutzung beträgt 20,00 Euro. Für die Ausstellung und Verlängerung einer Sondernutzungsgebühr wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,00 Euro erhoben.

    Durch Werbung mit Plakaten soll auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden. Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Das gilt sowohl für gewerbliche als auch für nicht-gewerbliche Zwecke (z.B. für Vereine). Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt der Sondernutzungssatzung der Stadt Jüchen, neben weiterer gesetzlicher Vorgaben. Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht. Ob eine Sondernutzungserlaubnis erteilt werden kann, wird bei jeder Antragsstellung einzeln geprüft. Die Plakatierung im öffentlichen Straßenverkehrsraum ist in den meisten Fällen kostenpflichtig. Die Gebühren berechnen sich wie folgt: Tafeln je 1 qm je Nutzungszweck je 10 Tage beanspruchen eine Gebühr von 2,50 Euro. Angefangene Tage gelten als volle Tage; angefangene Quadratmeter gelten als volle Quadratmeter. Die Mindestgebühr für die Erlaubnis von Sondernutzung beträgt 20,00 Euro. Für die Ausstellung und Verlängerung einer Sondernutzungsgebühr wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,00 Euro erhoben.

    Online-Dienste

    Plakatierung

    ID: L100002_132435576

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2025

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    ID: L100002_148568046

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 24.07.2025

    Technisch geändert am 24.07.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    ID: L100002_149149432

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 30.07.2025

    Technisch geändert am 30.07.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche Ordnungsangelegenheiten Gewerbewesen Märkte Verkehrsregelung und -lenkung Überwachung des ruhenden Verkehrs Statistik und Wahlen Personenstandswesen Bürgerbüro Friedhofs- und Bestattungswesen Brandbekämpfung und Bevölkerungsschutz Brandschutz Soziale Einrichtungen für Wohnungslose, Aussiedler, Asylbewerber

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2025

    Technisch geändert am 29.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ordnungsamt

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche

    • Ordnungsangelegenheiten
    • Gewerbewesen
    • Märkte
    • Verkehrsregelung und -lenkung
    • Überwachung des ruhenden Verkehrs
    • Statistik und Wahlen
    • Personenstandswesen
    • Bürgerbüro
    • Friedhofs- und Bestattungswesen
    • Brandbekämpfung und Bevölkerungsschutz
    • Brandschutz
    • Soziale Einrichtungen für Wohnungslose, Aussiedler, Asylbewerber

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 15.07.2025

    Technisch geändert am 15.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel ein Entwurf des Werbeträgers und ein Lageplan)

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Sondernutzungssatzung der Stadt Jüchen

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.

    Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 27.10.2025

    Stichwörter

    Schild, Flyer, Wahlen, Marketing, Plakatierungen, Werbeträger, Reklame, Wildplakatierung, Außenwerbung, Handzettel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024