Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    Wenn Sie im öffentlichen Raum werben wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.

    Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerEine Beeinträchtigung des Stadtbildes durch übermäßiges Plakatieren ist in Kevelaer nicht gewünscht.In erster Linie werden Veranstaltungen daher, unter anderem, über die Veranstaltungstafel in zentraler Ortslage angekündigt.Plakatierungen sind Sondernutzungen und bedürfen der Erlaubnis. Das Befestigen von Plakaten ist erst nach Erlaubniserteilung zulässig. Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel eine Gebühr erhoben.Wildes Plakatieren ist in Kevelaer verboten.Wer dies dennoch tut, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.Das bedeutet:Befestigen Sie keine Handzettel, Plakate, Flugblätter oder Werbung an Verkehrsschildern, Zäunen oder Hauswänden an der Straße.Genehmigte Werbeflächen dürfen nicht überklebt, übermalt oder anders überdeckt werden.Bitte melden Sie Wilde Plakatierungen der Abteilung "Sicherheit und Ordnung", wenn Sie eine feststellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung 4.4 - Sicherheit und Ordnung

    Beschreibung

    Die Abteilung 4.4 "Sicherheit und Ordnung" - Ordnungsamt - ist allgemein zuständig für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung in der Wallfahrtsstadt Kevelaer. Somit ist das Ordnungsamt für verschiedenste Bereiche des täglichen Lebens Ihr Ansprechpartner. Sie haben Fragen zu einer Hundehaltung oder es kam zu einem (Beiß-)Vorfall mit einem anderen Hund? Sie möchten Ihr Gewerbe an-, ab- oder ummelden? Sie haben eine Verwarnung aufgrund eines Parkverstoßes, kurz "Knöllchen", erhalten? Sie möchten sich nach verlorenen Gegenständen (Portemonnaie, Uhr, Smartphone, Schlüssel etc.) oder auch einem verlorenen Fahrrad erkundigen? Sie wollen einen Fischereischein beantragen oder Ihren abgelaufenen Fischereischein verlängern? Sie wollen sich nach einem Standplatz auf den städtischen Märkten erkundigen? Dann finden Sie im Ordnungsamt und den hier tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stets den richtigen Ansprechpartner.Neben den genannten Bereichen ist das Ordnungsamt oftmals auch erster Ansprechpartner, wenn es zu allgemeinen Feststellungen im Stadtgebiet (Fundtiere, Verkehrsbehinderungen durch Grundstücksbepflanzungen, etc.) durch Bürger und Besucher der Stadt kommt.Auf den städtischen Internetseiten und den hier dargestellten Dienstleistungen finden Sie weitere grundsätzliche Informationen zu den Aufgaben des Ordnungsamtes, Antragsvordrucke, Hinweise zu benötigten Unterlagen und rechtlichen Bestimmungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Plümpe-Platz 12

    47623 Kevelaer

    Öffnungszeiten

    Außerhalb dieser Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: ordnungsamt@kevelaer.de

    E-Mail: 02832 122-832

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Kevelaer

    Beschreibung

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Plümpe-Platz 12

    47623 Kevelaer

    Kontakt

    Fax: +49283212277403

    Telefon Festnetz: +492832122403

    E-Mail: stefanie.kersten@kevelaer.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel ein Entwurf des Werbeträgers und ein Lageplan)

    Formulare

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerSondernutzung Antrag - Plakate.pdfStandorte Plakatanschlagtafeln.pdf

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.

    Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Marketing, Außenwerbung, Wahlen, Schild, Flyer, Plakatierungen, Handzettel, Reklame, Werbeträger, Wildplakatierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English