Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

    Wenn Sie während einer Baumaßnahme Baustelleneinrichtungen auf öffentliche Flächen stellen wollen, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn auf Ihrer Baustelle nicht genug Platz ist, können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Fläche zu benutzen. Wenn Sie öffentliche Flächen im Zusammenhang mit Ihrer Baustelle nutzen wollen, stellt dies eine Sondernutzung dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Öffentliche Flächen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, dem sogenannten Gemeingebrauch. Das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) definiert den Begriff der Sondernutzung als Gebrauch der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Freiheit die Sache ihrer Zweckbestimmung gemäß oder, wo eine solche Zweckbestimmung fehlt, in der üblichen Weise zu gebrauchen. Demgegenüber sind andere Nutzungsarten - sofern sie den Gemeingebrauch Dritter beeinträchtigen - Sondernutzungen. Hierzu zählen u. a.: - das Aufstellen von Werbereitern vor dem Geschäftslokal, - das Aufstellen von Tischen und Stühlen vor dem Ladenlokal (Außengastronomie), - das Aufstellen eines Informationsstands, - die Lagerung von Baumaterialien, - das Aufstellen eines Baugerüsts oder eines Bauschuttcontainers oder - die Bewerbung einer Veranstaltung mit Plakaten oder WerbebannernDie Städte und Gemeinden sind durch die §§ 18, 19 und 19 a des StrWG NRW ermächtigt durch Satzung bestimmte Sondernutzungen zu regeln. Für Sondernutzungen können Gebühren erhoben werden. Es ist den Städten und Gemeinden freigestellt, für welche Sondernutzungen Gebühren erhoben werden und welche freigestellt sind. Der aktuelle Gebührenrahmen ist als Download angefügt.Den Antrag können Sie formlos stellen. Um eine termingerechte Bearbeitung zu ermöglichen, sollte der Antrag spätestens 14 Tage vor der gewünschten Inanspruchnahme der Genehmigung gestellt werden. Die Stadt Fröndenberg/Ruhr hat mit Wirkung vom 10.12.2003 eine Sondernutzungssatzung erlassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnung, Standesamt, Verkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstr. 2

    58730 Fröndenberg/Ruhr

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Unna

    Beschreibung

    Fachbereich Bauen und Planen, Sachgebiet Unterhaltung, Neubau und Erweiterung von Verkehrsflächen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 17

    59425 Unna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492303271566

    E-Mail: birgit.neuhaus@kreis-unna.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)
    • Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend von der zuständigen Stelle informiert.

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.

    • Lageplan (maßstabsgetreu),
    • Fotos,
    • Skizzen.

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Gebührentarif

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    2 Wochen

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Entsprechend der Gebührensatzung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in der Regel befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Kran, Baugerüsten, Befahren von Gehwegen, Mobil-Toilette, Baustelleneinrichtungen, Absperrung, Schutt, Container, Materiallager, Baustelleneinrichtung, Absperrungen, Fahrradbügel, Baugerüst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de