Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

    Wenn Sie während einer Baumaßnahme Baustelleneinrichtungen auf öffentliche Flächen stellen wollen, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.

    Hinweise für Olpe: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn auf Ihrer Baustelle nicht genug Platz ist, können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Fläche zu benutzen. Wenn Sie öffentliche Flächen im Zusammenhang mit Ihrer Baustelle nutzen wollen, stellt dies eine Sondernutzung dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Hinweise für Olpe: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Baumaßnahmen erfordern häufig die Nutzung öffentlicher Straßen, z.B. für das Aufstellen eines Gerüsts oder für die Lagerung von Baumaterialen. Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele solcher Sondernutzungen bei Baumaßnahmen können sein:

    • Aufstellen eines Bauzauns, Krans, Gerüsts, Containers
    • Aufstellen einer Miettoilette
    • Einrichten einer Baustellenzufahrt

    Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

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    Ansprechpartner

    Kreisstadt Olpe

    Adresse

    Postanschrift

    Franziskanerstraße 6

    57462 Olpe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02761 83-0

    Fax: 02761 83-1330

    E-Mail: rathaus@olpe.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Olpe

    Beschreibung

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Franziskaner Straße 6

    57462 Olpe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2761 831283

    E-Mail: l.zeppenfeld@olpe.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)
    • Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend von der zuständigen Stelle informiert.

    Hinweise für Olpe: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.

    • Lageplan (maßstabsgetreu),
    • Fotos,
    • Skizzen.

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

    Hinweise für Olpe: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Hinweise für Olpe: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Hinweise für Olpe: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Hinweise für Olpe: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    2 Wochen

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in der Regel befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Hinweise für Olpe: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Kran, Baugerüsten, Befahren von Gehwegen, Mobil-Toilette, Baustelleneinrichtungen, Absperrung, Schutt, Container, Materiallager, Baustelleneinrichtung, Absperrungen, Fahrradbügel, Baugerüst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de