Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

    • der Verkauf von Waren aller Art
    • Aufstellen von Waren- und Informationsständen
    • Anbringen von Plakaten für gemeinnützige und nicht kommerzielle Veranstaltungen
    • Markisen, Geschäftsschilder oder Werbeanlagen die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen
    • Betrieb von Außengastronomie
    • die Ausübung von Straßenkunst
    • Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen
    • Flyer verteilen
    • Promotionaktionen
    • Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)

    Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).

    Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt. Gemeingebrauch ist die sämtlichen Personen zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen. Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis durch die Stadt Grevenbroich. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Für folgende Arten der Sondernutzung wird im Bereich der Stadt Grevenbroich eine straßenrechtliche Erlaubnis in Verbindung mit einer verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung nach StVO erteilt, soweit es die Örtlichkeit zulässt: Aufstellung von Schutt-, Büro- oder Sanitär-Containern Lagerung / Aufstellung von Bauzäunen, Baugeräten und Baugerüsten Aufstellung Baukran, Autokran, Hebebühne und anderer Baumaschinen Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Beachten Sie bitte, dass Sie je nach Art der Sondernutzung eine (zusätzliche) Genehmigung des Ordnungsamtes benötigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    SBG - Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.

    • einen Lageplan (maßstabsgetreu),
    • Fotos,
    • Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
    • bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Je nach Art der Sondernutzung kann die Vorlage unterschiedlicher Unterlagen und Nachweise verlangt werden, z.B. Lageplan (maßstabsgetreu), Fotos

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) Bundesfernstraßengesetz (FStrG), §§ 8, 8a Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW), §§ 18 -19 und § 22

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der nebenstehenden Einrichtung beantragen. Bitte reichen Sie zur Antragstellung das zum Download bereitstehende Formular ein. Es wird dann vor allem geprüft, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen, Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen, die Straße übermäßig verschmutzen oder das Stadtbild beeinträchtigen Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag 2-4 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spätestens eine Woche vor Beginn der Sondernutzung sollte ein entsprechender Antrag gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde. Sie berücksichtigt unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Außengastronomie, Innerorts, Verkehr, parken, Veranstaltung, Informationsstand, Straßencafé, Werbeschild, Werbung, Fahrradständer, Passantenstopper, Straßenbau, Verkaufsbude, Baustelle, Außengastronomie, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Getränkeautomat, Automat, Infostand, Verkaufsautomaten, Plakatierung, Plakatwerbung, Gemeingebrauch, Werbung, Sommerterrasse, Künstlercafé, Verkaufsstand, Außenwerbung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English