Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von öffentlichem Raum innerhalb einer Ortschaft beantragen

    Wenn Sie eine öffentliche Fläche anders nutzen wollen, als üblich, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Öffentliche Straßen, Wege oder Plätze sind dem Gemeingebrauch gewidmet. Dies bedeutet, dass diese Flächen für Sie und jede andere Person zugänglich sind und von der Allgemeinheit genutzt werden können, ohne dass dafür besondere Genehmigungen oder Einschränkungen erforderlich sind.

    Wenn Sie beabsichtigen, etwas zu tun, was über den Gemeingebrauch hinausgeht, benötigen Sie gegebenenfalls eine Genehmigung für diese besondere Nutzung (Sondernutzungsgenehmigung). Sie müssen die Sondernutzungsgenehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die Vorgaben für eine Sondernutzung innerhalb einer Ortschaft können anders sein, als die Vorgaben für die Sondernutzung außerhalb einer Ortschaft.

    Innerhalb einer Ortschaft gibt es oft mehr Verkehr und eine größere Vielfalt an Nutzern und Nutzerinnen. Daher sind die Vorgaben zum Beispiel in Bezug auf Parken, die Verkehrsregelung, den Betrieb von Straßencafés und Straßenbauarbeiten in der Regel umfangreicher, als die Vorgaben in Bezug auf eine Sondernutzung außerhalb einer Ortschaft.

    Die Vorgaben können je nach Örtlichkeit unterschiedlich sein. Die zuständige Stelle kann Sie auf Ihre Anfrage hin entsprechend informieren.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jegliche Aufstellung von "Objekten" im öffentlichen Verkehrsraum ist rechtlicha) ein Hindernis im Sinne des Verkehrsrechts undb) eine Sondernutzung nach dem Wegerecht. Somit muss die antragstellende Person für jede Aufstellung eine verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und eine Sondernutzungsgenehmigung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW erhalten. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, beides durch eine Genehmigung zu legitimieren. Als "Objekte" kommen beispielsweise folgende Hindernisse beziehungsweise Sondernutzungen in Frage: Gerüste, Container, Warenauslagen, Kundenstopper, Außengastronomie, Info-Stände. Wer beabsichtigt, solche Gegenstände im öffentlich genutzten Verkehrsraum abzustellen, bedarf der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Hierfür ist der unter Downloads beigefügte Antrag mit der Art der Sondernutzung, der Ortsangabe, persönlichen Daten, m2-Angabe der Sondernutzung und der gewünschten Dauer auszufüllen. Darüber hinaus sind zwingend die unter 2. + 3. geforderten Angaben, beispielsweise zur Fahrbahnbreite, anzugeben. Der Antrag hierfür ist mindestens eine Woche vorher einzureichen. Den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis können Sie online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und auf dem Postweg an die "Stadt Velbert, Straßenverkehrsbehörde, Am Lindenkamp 33, 42549 Velbert" senden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Lindenkamp 33

    42549 Velbert

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)

    Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend von der zuständigen Stelle informiert.

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 32 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in der Regel befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Besonderheit Kräne und Hubwagen etc.:Die Aufstellung von Arbeitsgeräten im öffentlichen Verkehrsraum, wie beispielsweise Kräne, Hubwagen und Lastenaufzüge, bedürfen neben der Hindernis- beziehungsweise Sondernutzungserlaubnis auch einer verkehrsregelnden Anordnung, mit der festgelegt wird, wie diese Geräte abgesichert und der Verkehr geleitet werden muss. Hier ist es ratsam, vorher Kontakt zu der Straßenverkehrsbehörde, Herrn Kagel unter 02051-26-2707 oder karsten.kagel@velbert.de, aufzunehmen, um die notwendige Antragstellung abzustimmen. Oftmals wird die Vorlage eines Verkehrszeichenplanes erforderlich. Neben dem Antrag auf Sondernutzungsgenehmigung ist dann auch der Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder und verkehrslenkender Maßnahmen (siehe Downloads) auszufüllen. Der Antrag hierfür ist mindestens 14 Tage vorher einzureichen. Besonderheit Außengastronomie:In Velbert wird die Außengastronomie gefördert. Der Genehmigungszeitraum reicht vom 01. März bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres. Seit 2021 werden laut Beschluss des Rates der Stadt Velbert keine Gebühren für die Genehmigung der Außengastronomie erhoben. Dies gilt solange, bis der Rat der Stadt Velbert eine anderweitige Regelung beschließt. Neben dem Antrag auf Sondernutzung ist bei Neubeantragungen ein Lageplan im Maßstab 1:100 einzureichen, aus dem die gewünschte Aufstellung der Tische und Stühle ersichtlich wird. Lagepläne können über die Technischen Betriebe Velbert AöR, Am Lindenkamp 31, 42551 Velbert, Geschäftsbereich Vermessung, bezogen werden. Sollten gaststättenrechtliche Erlaubnisse erforderlich sein (Alkoholausschank), ist zusätzlich ein Antrag beim Ordnungsamt zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Innerorts, Verkehr, Werbung, Baustelle, Veranstaltung, parken, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Straßenbau, Außengastronomie

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de