Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von öffentlichem Raum innerhalb einer Ortschaft beantragen

    Wenn Sie eine öffentliche Fläche anders nutzen wollen, als üblich, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Öffentliche Straßen, Wege oder Plätze sind dem Gemeingebrauch gewidmet. Dies bedeutet, dass diese Flächen für Sie und jede andere Person zugänglich sind und von der Allgemeinheit genutzt werden können, ohne dass dafür besondere Genehmigungen oder Einschränkungen erforderlich sind.

    Wenn Sie beabsichtigen, etwas zu tun, was über den Gemeingebrauch hinausgeht, benötigen Sie gegebenenfalls eine Genehmigung für diese besondere Nutzung (Sondernutzungsgenehmigung). Sie müssen die Sondernutzungsgenehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die Vorgaben für eine Sondernutzung innerhalb einer Ortschaft können anders sein, als die Vorgaben für die Sondernutzung außerhalb einer Ortschaft.

    Innerhalb einer Ortschaft gibt es oft mehr Verkehr und eine größere Vielfalt an Nutzern und Nutzerinnen. Daher sind die Vorgaben zum Beispiel in Bezug auf Parken, die Verkehrsregelung, den Betrieb von Straßencafés und Straßenbauarbeiten in der Regel umfangreicher, als die Vorgaben in Bezug auf eine Sondernutzung außerhalb einer Ortschaft.

    Die Vorgaben können je nach Örtlichkeit unterschiedlich sein. Die zuständige Stelle kann Sie auf Ihre Anfrage hin entsprechend informieren.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerÖffentliche Straßen, Wege und Plätze können auch anders genutzt werden, als nur für den Verkehr (Gemeingebrauch). Nutzungen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen und diesen beeinträchtigt oder ausschließen, sind zum Beispiel:Aufstellung von Gerüsten, Containern, Baukränen, Bauzäunen etc. oder der Lagerung von Baustoffen wirtschaftliche oder gewerbliche Betätigungen (z.B. der Verkauf von Waren aller Art auf einem Fußgängerweg)Benutzung des Luftraums über der Straße (z.B. durch Werbeanlagen)Aufstellung von Tischen und Stühlen, AußengastronomieWerbetafeln und Warenständer im öffentlichen VerkehrsraumAufstellen von Waren- und Informationsständendie Ausübung von StraßenkunstVerteilung von FlyernPromotionaktionenDiese Sondernutzungen sind genehmigungspflichtigSie bedürfen der Erlaubnis durch die Wallfahrtsstadt Kevelaer.Hinweis:Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.Wenn Sie die Straßen mitbenutzen wollen, ohne dass der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird, z.B. bei Nutzung ausschließlich des Grünstreifens oder der Verlegung von Leitungen im Böschungsbereich, handelt es sich um eine sonstige Nutzung der Straße. Hier sind vertragliche Regelungen nach bürgerlichem Recht abzuschließen und daher gesondert zu beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Kevelaer

    Beschreibung

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Plümpe-Platz 12

    47623 Kevelaer

    Kontakt

    Fax: +49283212277403

    Telefon Festnetz: +492832122403

    E-Mail: stefanie.kersten@kevelaer.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)

    Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend von der zuständigen Stelle informiert.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerDie zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.AntragLageplan,Fotos,Skizzen.bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)ReisegewerbekarteFahrzeugschein bei Verkauf aus einem FahrzeugGaststättenerlaubnis für Außengastronomie

    Formulare

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerSondernutzung Antrag.pdfSondernutzung Antrag - Werbung und Gastro.pdfSondernutzung Antrag - Wahlkampfstände.pdf

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerDie Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.Die Erteilung der Erlaubnis liegt im Ermessen der Behörde.Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.Sie muss dabei das öffentliche Interesse an einer verkehrssicheren Benutzung der Straße (Gemeingebrauch) mit dem privaten Interesse der Antragstellung einer Sondernutzung abwägen.Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht:den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,Rettungswege gefährden,Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,die Straße übermäßig verschmutzen oderdas Stadtbild beeinträchtigenDie zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich und erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerFür die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich u.a. nach der in Anspruch genommenen Fläche, dem Zeitraum und der Örtlichkeit (Zone 1 oder Zone 2). Bemessungsgrundlage ist hier der Gebührentarif nach der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Wallfahrtsstadt Kevelaer (Sondernutzungssatzung).Ggf. fallen für die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen weitere Gebühren an.Zonen in Kevelaer:Zone 1 = InnenstadtZone 2 = restliches Stadtgebiet

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in der Regel befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Innerorts, Verkehr, Werbung, Baustelle, Veranstaltung, parken, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Straßenbau, Außengastronomie

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de