Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Hinweise für Lüdenscheid: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

    • Aufstellen von Waren- und Informationsständen
    • Anbringen von Plakaten
    • Anbringen von Geschäftsschildern oder Werbeanlagen, die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen
    • Betrieb von Außengastronomie
    • die Ausübung von Straßenkunst
    • Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen
    • Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)

    Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).

    Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise für Lüdenscheid: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Die Benutzung von Straßen über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Sondernutzung, für die eine Erlaubnis erforderlich ist. Informationen erhalten Sie hier. Genehmigung von Sondernutzungen aller Art auf öffentlicher Fläche, insbesondere die vorübergehende Nutzung öffentlicher Fläche für Veranstaltungen, Verkaufs- und Informationsstände, Tische und Stühle für die Außengastronomie, Warenauslagen, Warenautomaten, Werbeständer, Kinderspielgeräte etc. die dauerhafte Nutzung öffentlicher und städtischer Flächen für bauliche Anlagen wie z.B. Warenautomaten, Schaukästen, Telefonsprechstellen u.ä. Plakate und Transparente Baustelleneinrichtungen aller Art einschl. Gerüste und Container Bordstein-/Gehwegabsenkungen, beispielsweise für Grundstückzufahrten Ladesäulen für Elektrofahrzeuge die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen durch Großraum- und Schwertransporte.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sondernutzungen

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Parkmöglichkeiten Kinderbetreuungsangebot

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-0

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen.

    Hinweise für Lüdenscheid: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Schriftlicher Antrag mit Nennung einer verantwortlichen Person Anlass, Ort, Zeit und Dauer der Veranstaltung oder Maßnahme ggf. Lagepläne, Größenangaben

    Voraussetzungen

    keine

    Hinweise für Lüdenscheid: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdenscheid: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW und Sondernutzungssatzung der Stadt Lüdenscheid

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Hinweise für Lüdenscheid: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Kosten

    Hinweise für Lüdenscheid: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Benutzungsgebühren gemäß dem aktuellen Gebührentarif der Sondernutzungssatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Hinweise für Lüdenscheid: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdenscheid: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Verkehrswesen - Antrag auf Sondernutzungserlaubnis (Serviceportal) Veranstaltungen - Nutzungs- und Veranstaltungskonzept für die Veranstaltungsplätze in der Lüdenscheider Innenstadt Dateigröße: 128,2 Kilobytes Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Info nach DSGVO) Dateigröße: 11,2 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Bordsteinabsenkung, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Verkaufsstand, Sondernutzung von Gehwegen, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Straßensondernutzung, Plakatierung, Sondernutzung, Sondernutzung von Straßen, Grundstückszufahrt, Warenstand, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Fahrradständer, Außenwerbung, Außengastronomie, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Benutzung über Gemeingebrauch, Werbestand, Sondernutzungserlaubnis, Straßencafé, Sondernutzung von Plätzen, Informationsstand

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English