Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

    • Aufstellen von Waren- und Informationsständen
    • Anbringen von Plakaten
    • Anbringen von Geschäftsschildern oder Werbeanlagen, die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen
    • Betrieb von Außengastronomie
    • die Ausübung von Straßenkunst
    • Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen
    • Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)

    Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).

    Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise für Haltern am See: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Inanspruchnahme öffentlicher Fläche über den Allgemeingebrauch hinaus ist genehmigungs- und gebührenpflichtig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnung

    Beschreibung

    Bürgerbüro (siehe dortige Beschreibung) Gewerbeangelegenheiten Angelegenheiten nach dem Landeshundegesetz Parkraumbewirtschaftung Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen allgemeine Ordnungsangelegenheiten Fachbereichsleiter Ordnung und Soziales Herr Helmut Lampe

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Fax: 02364 933 181

    Telefon Festnetz: siehe jeweilige Leistungsbesch

    E-Mail: Ordnungsamt@Haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

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    Telefon Festnetz: siehe jeweilige Leistungsbesch

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    45721 Haltern am See

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    45721 Haltern am See

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    Fax: 02364 933 181

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    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

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    Telefon Festnetz: siehe jeweilige Leistungsbesch

    Fax: 02364 933 181

    E-Mail: Ordnungsamt@Haltern.de

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    Technisch geändert am 18.12.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen.

    Hinweise für Haltern am See: Inhalte der zuständigen Stelle

    schriftlicher Antrag (formlos)

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Sondernutzung von Gehwegen, Verkaufsstand, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Grundstückszufahrt, Außenwerbung, Straßencafé, Sondernutzung von Straßen, Sondernutzung von Plätzen, Bordsteinabsenkung, Informationsstand, Plakatierung, Fahrradständer, Außengastronomie, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Straßensondernutzung, Sondernutzung, Benutzung über Gemeingebrauch, Sondernutzungserlaubnis, Werbestand, Warenstand

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de