Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen

    Sie können öffentliche Straßen und Wege auch anders nutzen, als nur für den Verkehr und den Gemeingebrauch. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:

    • Baustelleneinrichtungen
    • Verkauf von Waren aller Art
    • Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
    • Aufstellen von Baugerüsten und Containern
    • Veranstaltungen und Straßenfeste

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im öffentlichen Verkehrsraum sind Informationsstände (auch ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (auch ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind. Rechtsgrundlagen Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dülmen Straßenverkehrsordnung (StVO) Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    Nach § 46 StVO kann die Verwaltungsbehörde in bestimmten Einzelfällen nach Prüfung Ausnahmen von den Vorschriften der StVO genehmigen. Hier geht es zu den Online-Anträgen: Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot Antrag auf Gurt- oder Helmbefreiung Antrag auf Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten Antrag auf Umzugsgenehmigung (Schützenfest, Martinsumzug, Laternenumzug, Prozession) Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren / Leistungen, Aufstellen von Werbeanlagen nach § 46 Absatz 1 Nummer 9 / 10 Straßenverkehrsordnung Antrag Motor-, Lauf- und Radveranstaltung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Straßen- und Landschaftsbau

    Beschreibung

    Die Abteilung 721 Straßen- und Landschaftsbau besteht zurzeit aus zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einschließlich der Abteilungsleitung. Sie befasst sich mit den Themen Straßenplanung Straßenunterhaltung und -neubau Brückenunterhaltung und -neubau Buswartehallen Unterhaltung und -pflege von öffentlichen Grünflächen, Straßenbegleitgün, Parkanlagen, Spielplätzen Pflanzaktion "Hochzeitsbaum"

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Leggewie-Straße 13

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-721

    E-Mail: tiefbau@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verkehrssicherung, ÖPNV, Bauverwaltung, Gebühren, Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Leggewie-Straße 13

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Tiefbau- u. Grünflächenamt

    Beschreibung

    Zusatzinformationen: Der Abteilung Straßenplanung, Verkehrstechnik, Straßenbaubehörde, Grundstücksentwässerung und Gewässerplanung und -bau obliegt die Planung des Neu-, Aus- und Umbaus von Verkehrsflächen mit der dazugehörigen Beleuchtung. Zu den Verkehrsflächen zählen Straßen, Wege, Plätze und Parkplätze. Desweiteren werden die Belange der §§ 45ff der Straßenverkehrsordnung (Verkehrsregelungen mit entsprechenden Zeichen und Einrichtungen) in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde wahrgenommen. Weiterhin gehört die Sondernutzung und die Verwaltung der Hammer Straßen zu den Aufgaben. Die Grundstücksentwässerung sorgt für einen ordnungsgemäßen Anschluß an die Abwasseranlagen und steht den Hammer Bürgern beratend zur Seite. Den Hochwasserschutz der vielen Hammer Gewässer und deren ökolog. Entwicklung stellt die Abteilung ebenfalls sicher. In einer weiteren Abteilung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Straßen- und Brückenbau sowie die Straßen- und Brückenunterhaltung verantwortlich. Zu Brückenbau und -unterhaltung zählen die Ingenieurbauten wie Tunnel, Brücken, Stützmauern, Lärmschutzwände, Treppenanlagen und sonstige Ingenieurbauwerke. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Grünflächen unterhalten und verwalten die öffentlichen Grünflächen mit deren Einrichtungen. Dazu zählen u.a. Parkanlagen, Verkehrsgrün, Reit- und Wanderwege, Außenanlagen öffentlicher städtischer Gebäude sowie Sport-, Kinderspiel- und Bolzplätze. Für Angelegenheiten der Kleingärten nimmt die Abteilung für das Tiefbau- und Grünflächenamt Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde wahr. Dies sind z. B. die Förderung des Kleingartenwesens und die Überwachung kleingartenrechtlicher Vorschriften. Im Rahmen des Bestattungswesens werden Beisetzungen betreut und die Friedhofsanlagen unterhalten. Ansprechpartner in Fragen des Bestattungswesens ist das Friedhofswesen. In der stadteigenen Gärtnerei werden verschiedenste Pflanzen für Neu- und Ersatzanpflanzungen in den öffentlichen Grünanlagen aufgezogen. Die Abteilung Wegeentwicklung & Straßenraumbegrünung nimmt Aufgaben im Zusammenhang mit der übergeordneten Freiflächenplanung wahr (z. B. Objektplanung und Bau von Geh-, Rad- und Reitwegen im Außenbereich, Planung und Veranlassung der Pflanzung des Straßenbegleitgrünes). Zu den einzelnen Abteilungen zählen Bauhöfe, deren Mitarbeiter im Wesentlichen die Wartung, die Unterhaltung und die Reinigung vor Ort sicherstellen. Telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.Für individuelle Wunschtermine stehen wir Ihnen nach Rücksprache gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns: Buslinien: alle in Richtung Willy-Brandt-PlatzHaltestellen: Willy-Brandt-Platz Stadtplanlink: http://goo.gl/maps/0wfMa

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-4601

    Fax: 02381 17-2966

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Abteilung Straßenplanung, Verkehrstechnik, Straßenbaubehörde, Wasserwirtschaft

    Beschreibung

    Stadtplanlink: http://goo.gl/maps/0wfMa

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-4601

    Fax: 02381 17-2966

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Sachgebiet Verkehrstechnik/-lenkung, Straßenverkehrsbehörde

    Beschreibung

    Stadtplanlink: http://goo.gl/maps/0wfMa

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Dezernat VI (Stadtplanung, Bauwesen, Wohnen und Mobilität)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-2963

    Telefon Festnetz: 02381 17-3041

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    •     Hauptantrag:
      -    Formlos oder per Formblatt
    • Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
      -    Maßstabsgerechter Lageplan
      -    Fotos / Zeichnungen der Örtlichkeit
      -    Baustelleneinrichtungsplan

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    formlose Anfrage oder unterschriebener Antrag Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Es sind keine bestimmten Voraussetzungen erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__8.html

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:

    • Sie stellen einen Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde.
    • Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung. Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.
    • Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.
    • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
    • Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.
    • Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.

    Fristen

    • Fristtyp: Antragsfrist
      Bemerkung: Es gibt keine Frist. 
       
    • Fristtyp: Geltungsdauer
      Bemerkung: Zeitlich beschränkt beziehungsweise auf Widerruf.
       
    • Fristtyp: Widerspruchsfrist
      Bemerkung: Es gilt die gesetzliche Widerspruchsfrist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Sondernutzung.

    Kosten

    • Kostentyp: variabel
      -    Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
      -    Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Je nach Art und Umfang der Sondernutzung, sollten Sie den Antrag rechtzeitig im Vorwege stellen, damit genug Zeit für entsprechende Prüfverfahren eingeräumt werden kann.
    • Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
    • Bei Arbeiten an der Straße können zusätzlich ein Aufgrabeschein sowie eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.
    • Je nach Art der Sondernutzung ist aufgrund jeweiliger Prüfverfahren ein entsprechender zeitlicher Vorlauf einzuplanen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 09.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sondernutzung von Plätzen, Sondernutzung von Gehwegen, Benutzung über Gemeingebrauch, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Straßensondernutzung, Sondernutzung von Straßen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English