Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen

    Sie können öffentliche Straßen und Wege auch anders nutzen, als nur für den Verkehr und den Gemeingebrauch. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:

    • Baustelleneinrichtungen
    • Verkauf von Waren aller Art
    • Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
    • Aufstellen von Baugerüsten und Containern
    • Veranstaltungen und Straßenfeste

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Straßenbaumaßnahmen ist entweder FB 3 - Bauen, Herr Jürgen Hein, oder der Kreis, Straßenverkehrsamt Gummersbach, zuständig. Im Falle von klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen) liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Straßenbaulastträger (für Kreisstraßen die Kreisverwaltung, für Landes- und Bundesstraßen der Landesbetrieb Straßenbau NRW). Bei Straßenbaumaßnahmen auf Straßen der Marktstadt Waldbröl, die Erdarbeiten, Gerüst- und Kranaufstellungen oder Baumfällarbeiten beinhalten, ist das Straßenverkehrsamt in Gummersbach zuständig. Für alle sonstigen Maßnahmen (z.B. Gehwegabsenkungen) ist FB 3, Herr Jürgen Hein, zuständig. Für die Straßensondernutzung (z.B. Plakate, Stände usw.) ist Frau Cornelia Grassow zuständig. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden vor Erteilung einer Genehmigung durch die Kreisverwaltung (Straßenverkehrsamt) Träger öffentlicher Belange und somit auch die Marktstadt Waldbröl beteiligt. Bei Veranstaltungen ist dies das Ordnungsamt, ansonsten das Bauamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Liegenschaften, Verkehrswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsamt Oberbergischer Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Gummersbacher Straße 41A

    51645 Gummersbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02261 88-3633

    E-Mail: amt36@obk.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    •     Hauptantrag:
      -    Formlos oder per Formblatt
    • Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
      -    Maßstabsgerechter Lageplan
      -    Fotos / Zeichnungen der Örtlichkeit
      -    Baustelleneinrichtungsplan

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Es sind keine bestimmten Voraussetzungen erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__8.html

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:

    • Sie stellen einen Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde.
    • Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung. Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.
    • Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.
    • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
    • Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.
    • Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.

    Fristen

    • Fristtyp: Antragsfrist
      Bemerkung: Es gibt keine Frist. 
       
    • Fristtyp: Geltungsdauer
      Bemerkung: Zeitlich beschränkt beziehungsweise auf Widerruf.
       
    • Fristtyp: Widerspruchsfrist
      Bemerkung: Es gilt die gesetzliche Widerspruchsfrist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Sondernutzung.

    Kosten

    • Kostentyp: variabel
      -    Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
      -    Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Je nach Art und Umfang der Sondernutzung, sollten Sie den Antrag rechtzeitig im Vorwege stellen, damit genug Zeit für entsprechende Prüfverfahren eingeräumt werden kann.
    • Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
    • Bei Arbeiten an der Straße können zusätzlich ein Aufgrabeschein sowie eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.
    • Je nach Art der Sondernutzung ist aufgrund jeweiliger Prüfverfahren ein entsprechender zeitlicher Vorlauf einzuplanen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 09.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sondernutzung von Plätzen, Sondernutzung von Gehwegen, Benutzung über Gemeingebrauch, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Straßensondernutzung, Sondernutzung von Straßen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English