Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen

    Sie können öffentliche Straßen und Wege auch anders nutzen, als nur für den Verkehr und den Gemeingebrauch. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:

    • Baustelleneinrichtungen
    • Verkauf von Waren aller Art
    • Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
    • Aufstellen von Baugerüsten und Containern
    • Veranstaltungen und Straßenfeste

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jegliche Aufstellung von "Objekten" im öffentlichen Verkehrsraum ist rechtlicha) ein Hindernis im Sinne des Verkehrsrechts undb) eine Sondernutzung nach dem Wegerecht. Somit muss die antragstellende Person für jede Aufstellung eine verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und eine Sondernutzungsgenehmigung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW erhalten. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, beides durch eine Genehmigung zu legitimieren. Als "Objekte" kommen beispielsweise folgende Hindernisse beziehungsweise Sondernutzungen in Frage: Gerüste, Container, Warenauslagen, Kundenstopper, Außengastronomie, Info-Stände. Wer beabsichtigt, solche Gegenstände im öffentlich genutzten Verkehrsraum abzustellen, bedarf der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Hierfür ist der unter Downloads beigefügte Antrag mit der Art der Sondernutzung, der Ortsangabe, persönlichen Daten, m2-Angabe der Sondernutzung und der gewünschten Dauer auszufüllen. Darüber hinaus sind zwingend die unter 2. + 3. geforderten Angaben, beispielsweise zur Fahrbahnbreite, anzugeben. Der Antrag hierfür ist mindestens eine Woche vorher einzureichen. Den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis können Sie online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und auf dem Postweg an die "Stadt Velbert, Straßenverkehrsbehörde, Am Lindenkamp 33, 42549 Velbert" senden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Lindenkamp 33

    42549 Velbert

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    •     Hauptantrag:
      -    Formlos oder per Formblatt
    • Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
      -    Maßstabsgerechter Lageplan
      -    Fotos / Zeichnungen der Örtlichkeit
      -    Baustelleneinrichtungsplan

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Es sind keine bestimmten Voraussetzungen erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__8.html

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 32 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:

    • Sie stellen einen Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde.
    • Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung. Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.
    • Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.
    • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
    • Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.
    • Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.

    Fristen

    • Fristtyp: Antragsfrist
      Bemerkung: Es gibt keine Frist. 
       
    • Fristtyp: Geltungsdauer
      Bemerkung: Zeitlich beschränkt beziehungsweise auf Widerruf.
       
    • Fristtyp: Widerspruchsfrist
      Bemerkung: Es gilt die gesetzliche Widerspruchsfrist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Sondernutzung.

    Kosten

    • Kostentyp: variabel
      -    Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
      -    Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Je nach Art und Umfang der Sondernutzung, sollten Sie den Antrag rechtzeitig im Vorwege stellen, damit genug Zeit für entsprechende Prüfverfahren eingeräumt werden kann.
    • Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
    • Bei Arbeiten an der Straße können zusätzlich ein Aufgrabeschein sowie eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.
    • Je nach Art der Sondernutzung ist aufgrund jeweiliger Prüfverfahren ein entsprechender zeitlicher Vorlauf einzuplanen.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Besonderheit Kräne und Hubwagen etc.:Die Aufstellung von Arbeitsgeräten im öffentlichen Verkehrsraum, wie beispielsweise Kräne, Hubwagen und Lastenaufzüge, bedürfen neben der Hindernis- beziehungsweise Sondernutzungserlaubnis auch einer verkehrsregelnden Anordnung, mit der festgelegt wird, wie diese Geräte abgesichert und der Verkehr geleitet werden muss. Hier ist es ratsam, vorher Kontakt zu der Straßenverkehrsbehörde, Herrn Kagel unter 02051-26-2707 oder karsten.kagel@velbert.de, aufzunehmen, um die notwendige Antragstellung abzustimmen. Oftmals wird die Vorlage eines Verkehrszeichenplanes erforderlich. Neben dem Antrag auf Sondernutzungsgenehmigung ist dann auch der Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder und verkehrslenkender Maßnahmen (siehe Downloads) auszufüllen. Der Antrag hierfür ist mindestens 14 Tage vorher einzureichen. Besonderheit Außengastronomie:In Velbert wird die Außengastronomie gefördert. Der Genehmigungszeitraum reicht vom 01. März bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres. Seit 2021 werden laut Beschluss des Rates der Stadt Velbert keine Gebühren für die Genehmigung der Außengastronomie erhoben. Dies gilt solange, bis der Rat der Stadt Velbert eine anderweitige Regelung beschließt. Neben dem Antrag auf Sondernutzung ist bei Neubeantragungen ein Lageplan im Maßstab 1:100 einzureichen, aus dem die gewünschte Aufstellung der Tische und Stühle ersichtlich wird. Lagepläne können über die Technischen Betriebe Velbert AöR, Am Lindenkamp 31, 42551 Velbert, Geschäftsbereich Vermessung, bezogen werden. Sollten gaststättenrechtliche Erlaubnisse erforderlich sein (Alkoholausschank), ist zusätzlich ein Antrag beim Ordnungsamt zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 09.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sondernutzung von Plätzen, Sondernutzung von Gehwegen, Benutzung über Gemeingebrauch, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Straßensondernutzung, Sondernutzung von Straßen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English