Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen

    Sie können öffentliche Straßen und Wege auch anders nutzen, als nur für den Verkehr und den Gemeingebrauch. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:

    • Baustelleneinrichtungen
    • Verkauf von Waren aller Art
    • Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
    • Aufstellen von Baugerüsten und Containern
    • Veranstaltungen und Straßenfeste

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerÖffentliche Straßen, Wege und Plätze können auch anders genutzt werden, als nur für den Verkehr (Gemeingebrauch). Nutzungen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen und diesen beeinträchtigt oder ausschließen, sind zum Beispiel:Aufstellung von Gerüsten, Containern, Baukränen, Bauzäunen etc. oder der Lagerung von Baustoffen wirtschaftliche oder gewerbliche Betätigungen (z.B. der Verkauf von Waren aller Art auf einem Fußgängerweg)Benutzung des Luftraums über der Straße (z.B. durch Werbeanlagen)Aufstellung von Tischen und Stühlen, AußengastronomieWerbetafeln und Warenständer im öffentlichen VerkehrsraumAufstellen von Waren- und Informationsständendie Ausübung von StraßenkunstVerteilung von FlyernPromotionaktionenDiese Sondernutzungen sind genehmigungspflichtigSie bedürfen der Erlaubnis durch die Wallfahrtsstadt Kevelaer.Hinweis:Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.Wenn Sie die Straßen mitbenutzen wollen, ohne dass der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird, z.B. bei Nutzung ausschließlich des Grünstreifens oder der Verlegung von Leitungen im Böschungsbereich, handelt es sich um eine sonstige Nutzung der Straße. Hier sind vertragliche Regelungen nach bürgerlichem Recht abzuschließen und daher gesondert zu beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung 4.4 - Sicherheit und Ordnung

    Beschreibung

    Die Abteilung 4.4 "Sicherheit und Ordnung" - Ordnungsamt - ist allgemein zuständig für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung in der Wallfahrtsstadt Kevelaer. Somit ist das Ordnungsamt für verschiedenste Bereiche des täglichen Lebens Ihr Ansprechpartner. Sie haben Fragen zu einer Hundehaltung oder es kam zu einem (Beiß-)Vorfall mit einem anderen Hund? Sie möchten Ihr Gewerbe an-, ab- oder ummelden? Sie haben eine Verwarnung aufgrund eines Parkverstoßes, kurz "Knöllchen", erhalten? Sie möchten sich nach verlorenen Gegenständen (Portemonnaie, Uhr, Smartphone, Schlüssel etc.) oder auch einem verlorenen Fahrrad erkundigen? Sie wollen einen Fischereischein beantragen oder Ihren abgelaufenen Fischereischein verlängern? Sie wollen sich nach einem Standplatz auf den städtischen Märkten erkundigen? Dann finden Sie im Ordnungsamt und den hier tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stets den richtigen Ansprechpartner.Neben den genannten Bereichen ist das Ordnungsamt oftmals auch erster Ansprechpartner, wenn es zu allgemeinen Feststellungen im Stadtgebiet (Fundtiere, Verkehrsbehinderungen durch Grundstücksbepflanzungen, etc.) durch Bürger und Besucher der Stadt kommt.Auf den städtischen Internetseiten und den hier dargestellten Dienstleistungen finden Sie weitere grundsätzliche Informationen zu den Aufgaben des Ordnungsamtes, Antragsvordrucke, Hinweise zu benötigten Unterlagen und rechtlichen Bestimmungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Plümpe-Platz 12

    47623 Kevelaer

    Öffnungszeiten

    Außerhalb dieser Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: ordnungsamt@kevelaer.de

    E-Mail: 02832 122-832

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    •     Hauptantrag:
      -    Formlos oder per Formblatt
    • Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
      -    Maßstabsgerechter Lageplan
      -    Fotos / Zeichnungen der Örtlichkeit
      -    Baustelleneinrichtungsplan

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerDie zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.AntragLageplan,Fotos,Skizzen.bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)ReisegewerbekarteFahrzeugschein bei Verkauf aus einem FahrzeugGaststättenerlaubnis für Außengastronomie

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerSondernutzung Antrag.pdfSondernutzung Antrag - Werbung und Gastro.pdfSondernutzung Antrag - Wahlkampfstände.pdf

    Voraussetzungen

    Es sind keine bestimmten Voraussetzungen erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__8.html

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:

    • Sie stellen einen Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde.
    • Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung. Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.
    • Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.
    • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
    • Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.
    • Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerDie Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.Die Erteilung der Erlaubnis liegt im Ermessen der Behörde.Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.Sie muss dabei das öffentliche Interesse an einer verkehrssicheren Benutzung der Straße (Gemeingebrauch) mit dem privaten Interesse der Antragstellung einer Sondernutzung abwägen.Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht:den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,Rettungswege gefährden,Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,die Straße übermäßig verschmutzen oderdas Stadtbild beeinträchtigenDie zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich und erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid

    Fristen

    • Fristtyp: Antragsfrist
      Bemerkung: Es gibt keine Frist. 
       
    • Fristtyp: Geltungsdauer
      Bemerkung: Zeitlich beschränkt beziehungsweise auf Widerruf.
       
    • Fristtyp: Widerspruchsfrist
      Bemerkung: Es gilt die gesetzliche Widerspruchsfrist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Sondernutzung.

    Kosten

    • Kostentyp: variabel
      -    Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
      -    Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerFür die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich u.a. nach der in Anspruch genommenen Fläche, dem Zeitraum und der Örtlichkeit (Zone 1 oder Zone 2). Bemessungsgrundlage ist hier der Gebührentarif nach der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Wallfahrtsstadt Kevelaer (Sondernutzungssatzung).Ggf. fallen für die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen weitere Gebühren an.Zonen in Kevelaer:Zone 1 = InnenstadtZone 2 = restliches Stadtgebiet

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Je nach Art und Umfang der Sondernutzung, sollten Sie den Antrag rechtzeitig im Vorwege stellen, damit genug Zeit für entsprechende Prüfverfahren eingeräumt werden kann.
    • Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
    • Bei Arbeiten an der Straße können zusätzlich ein Aufgrabeschein sowie eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.
    • Je nach Art der Sondernutzung ist aufgrund jeweiliger Prüfverfahren ein entsprechender zeitlicher Vorlauf einzuplanen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 09.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sondernutzung von Plätzen, Sondernutzung von Gehwegen, Benutzung über Gemeingebrauch, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Straßensondernutzung, Sondernutzung von Straßen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English