Sondernutzung von Straßen
Beschreibung
Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle
Wenn Sie öffentliche Straßen oder aber auch öffentliche Flächen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Gemeingebrauch ist die sämtlichen Personen zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen.
Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen sind äußerst vielgestaltig.
Beispiele solcher Sondernutzung können sein:
- Container
- Gerüste
- Baukräne
- Baumateriallagerung
- oder ähnliches
Die Benutzung von öffentlichen Gebäuden, Sporthallen, Räumlichkeiten in Schulgebäuden und Kindertagesstätten ist dem Amt für Schule, Kultur und Sport mitzuteilen. Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Hacks (anette.hacks@juechen.de).
Sofern städtische Privatgrundstücke genutzt werden, ist dies beim Amt für Stadtentwicklung (Liegenschaften) mitzuteilen und ein Pachtvertrag abzuschließen.
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle
Je nach Fläche wird ein Kartenausschnitt/Plan benötigt.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle
Sondernutzungssatzung der Stadt Jüchen
§§ 8, 8a Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Fristen
Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Stichwörter
Bettler, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Straße, Sondernutzung, Veranstaltungswesen, Infostand, Sondernutzungserlaubnis, Benutzung Straßenflächen, Bauverfahren