Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Temporäre Halteverbotszone beantragen

    Wenn Sie umziehen oder An- und Ablieferungen durchführen beziehungsweise erwarten, können Sie dafür eine temporäre Halteverbotszone beantragen.

    Beschreibung

    Sie können eine Halteverbotszone beantragen. Diese ist zeitlich begrenzt. Sie können die Halteverbotszone für Umzüge beziehungsweise für das Be- und Entladen beantragen.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Straßenverkehrsordnung (StVO) lässt Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum, welche sich auf den Straßenverkehr auswirken nur zu, wenn von der zuständigen Behörde eine Anordnung zur Sicherung der Arbeitsstelle und zur Sicherung und Ordnung des Verkehrs an der Arbeitsstelle eingeholt und durchgeführt wurde. Die verkehrsrechtliche Anordnung legt fest, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist. Hier werden auch ggf. Umleitungen oder der Betrieb einer Ampelanlage geregelt. Das Einrichten eines vorübergehenden Haltverbotes zur Reservierung öffentlichen Parkraums (z.B. für Umzugswagen) bedarf ebenfalls einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Nach Erhalt der Genehmigung sind die Haltverbotschilder mindestens 48 Stunden vorher, mit dem Hinweis auf deren Gültigkeit aufzustellen. Die Schilder sind durch den Antragsteller selbst zu beschaffen und aufzustellen. Ebenfalls ist für das Aufstellen von Containern, Baugerüsten oder eines Baukranes, eine Genehmigung des Ordnungsamtes notwendig, sobald diese auf öffentlicher Fläche aufgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Rechts- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Hauptantrag
      • Formlos
    • Nachweise
      • Vollmacht, sofern Antrag in Vertretung gestellt wird (optional)  

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    ausgefüllter Antragsvordruck oder detaillierter formloser Antrag

    Voraussetzungen

    Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 45,46 StVO

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich per formlosen Antrag stellen.

    • Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft.
    • Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde.
    • Wichtig für die Beantragung sind
      • der Ort
      • der Zeitraum
      • die Länge in Metern
      • die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag ist schriftlich in digitaler oder postalischer Form zu stellen. Die Genehmigung wird dem Antragsteller darauf zugeschickt.

    Fristen

    Fristtyp:

    Dauer (bei Spanne): 14 Tage

    Bemerkung: Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden, da 3 Tage vorab die Verkehrsschilder für die Anwohner beziehungsweise Anwohnerinnen aufgestellt werden müssen.

    Fristtyp:

    Dauer (bei Spanne): befristet

    Bemerkung: Die Erlaubnis gilt ausschließlich für den Zeitraum der auf der Anordnung angegeben ist.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anträge sind zwei Wochen vor Beginn der Sperrung zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort beziehungsweise zeitnah.

    Kosten

    Kostenart:

    Kostenhöhe (variabel): von _30__ bis zu _200__

    Bezeichnung der Kosten:

    Bemerkung: Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.

    Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden.

    Die Aufstellung der Schilder kann auch durch ein Aufstellservice erfolgen.

    Die Aufstellung ist von Ihnen in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten. Dort vermerken Sie den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung.

    Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haften.

    Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.

    Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).

    Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.

    Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.

    Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der An- und Ablieferung machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die geliehene Stelle zurück.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), Grundlagen des Straßenwesen VI 1 am 20.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Transport, Parkplatzabsperrung für Umzug, Halteverbotszone für Umzug, Umzug, Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug, Parkplatzsperrung für Umzug, Halteverbotszone

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English