abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

    abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

    Gerade noch stand Ihr Auto am Fahrbahnrand und nun ist es weg? Für das Verschwinden gibt es jetzt zwei Möglichkeiten. Entweder das Fahrzeug wurde gestohlen oder abgeschleppt.

    Beschreibung

    Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt hatten, gibt es zwei Möglichkeiten: Es wurde gestohlen oder abgeschleppt. Da Sie nicht wissen, welcher dieser beiden Fälle vorliegt, sollten Sie sich zunächst bei der in Ihrer Kommune zuständigen Stelle erkundigen. Dies ist die Polizei oder die zuständige Ordnungsbehörde. Dort erhalten Sie dann die Auskunft, ob Ihr Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt wurde.

    Ist dies der Fall, erfahren Sie auch gleich, durch welchen Abschleppdienst Ihr Auto abgeschleppt wurde und wo es sich jetzt befindet.

    Die Höhe der Kosten für einen Abschleppvorgang berechnet sich

    • nach der Fahrzeugart (zum Beispiel PKW, LKW, Bus), dem Zeitpunkt des Abschleppens und der Dauer, in der das Fahrzeug bei dem Abschleppunternehmen steht = Abschleppkosten
    • nach dem Aufwand für den Einsatz des Personals und der Sachmittel des Ordnungs- und Verkehrsdienstes = Verwaltungsgebühren

    Das falsche Parken stellt darüber hinaus in der Regel auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Art wird Ihnen das in einer Verwarnung oder Anzeige mitgeteilt und ein Verwarngeld oder eine Geldbuße festgesetzt. Die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes hängt vom Parkverstoß ab.

    Es fallen auch dann Kosten an, wenn das Abschleppunternehmen beauftragt worden ist, Sie aber Ihr Fahrzeug vor dem Eintreffen des Abschleppwagens weggesetzt haben. Dann wird zwar der Abschleppauftrag nicht mehr ausgeführt, die Leerfahrt des Abschleppwagens muss aber bezahlt werden.

    Nach Zahlung der Abschleppkosten und eventueller weiterer Gebühren kann das Fahrzeug in der Regel wieder herausgeben werden. Informationen dazu erteilt die zuständige Ordnungsbehörde beziehungsweise die Polizei.

    Hinweise für Düren: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehrsraum so geparkt werden, dass Behinderungen eingetreten sind oder zu erwarten sind, können abgeschleppt werden.Besonders schutzbedürftig sind hierbei Parkplätze für außergewöhnlich Gehbehinderte (Behindertenparkplätze) oder auch Gehwege. Eine Behinderung liegt auch vor, wenn eine Einfahrt zugeparkt wird und unmittelbar jemand an der Ausfahrt gehindert wird.Parallel zur Abschleppmaßnahme wird eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld festgesetzt, die jedoch rechtlich unabhängig von der Abschleppmaßnahme ist. Beide Vorgänge sind in unterschiedlichen Rechtswegen anfechtbar.Wird ein Fahrzeug im Auftrag der Stadt Düren abgeschleppt, wird der Vorgang an die Polizei Düren gemeldet.In der Regel werden die abgeschleppten Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände der Firma Kloesgen-Moritz, Brückenstr. 241 in 52351 Düren abgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Ordnung und Verkehr

    Beschreibung

    Die Abteilung Ordnung und Verkehr ist zuständig für die Ahndung und Feststellung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der allgemeinen Ordnungsangelegenheiten (Verstöße nach dem Bundesmeldegesetz, Landeshundegesetz, Landesimmissionsschutzgesetz u.v.m. ) sowie im Bereich des ruhenden und fließenden Straßenverkehrs (Radarwagen). Wir sind außerdem Ansprechpartner für Beschwerden im Bereich Verkehr und allgemeiner Ordnung sowie für die Einleitung der Überprüfung von Grundstücken auf Kampfmittelfreiheit. Darüber hinaus werden Ausnahmegenehmigungen erteilt, z.B. für bestimmte Berufsgruppen (Handwerker, Ärzte, soziale Dienste). Erlaubnisse werden für die Durchführung von Karnevals- und Schützenumzüge sowie für das Aufstellen von Containern erteilt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Wirteltorplatz 7

    52349 Düren

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Zur Abholung des Fahrzeugs benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

    • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II
    • Personalausweis oder Reisepass mit Lichtbild
    • Schriftliche Vollmacht (bei Fremdabholung)
    • Ggf. Bargeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Melden Sie sich am besten telefonisch beim örtlichen Ordnungsamt oder bei der Polizei und erkundigen Sie sich nach dem Verbleib Ihres Fahrzeugs.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 17.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Autoknast, abgeschleppt, Fahrzeug-Verwahrplatz, abgeschleppt, Falsch abgestellte Fahrzeuge, Falschparker melden, Falschparker abschleppen, Falsch abgestellte Fahrzeuge, Falschparker melden, Dauerparker, Fahrzeug-Verwahrplatz, Parken über einen längeren Zeitraum, Autoknast, Falschparker abschleppen, Kfz-Verwahrplatz, Parken über einen längeren Zeitraum, Dauerparker, Kfz-Verwahrplatz

    Sprachversion

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

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