abgeschleppte Fahrzeuge Informationserteilung

    abgeschleppte Fahrzeuge Informationserteilung

    Gerade noch stand Ihr Auto am Fahrbahnrand und nun ist es weg? Für das Verschwinden gibt es jetzt zwei Möglichkeiten. Entweder das Fahrzeug wurde gestohlen oder abgeschleppt.

    Beschreibung

    Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt hatten, gibt es zwei Möglichkeiten: Es wurde gestohlen oder abgeschleppt. Da Sie nicht wissen, welcher dieser beiden Fälle vorliegt, sollten Sie sich zunächst bei der in Ihrer Kommune zuständigen Stelle erkundigen. Dies ist die Polizei oder die zuständige Ordnungsbehörde. Dort erhalten Sie dann die Auskunft, ob Ihr Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt wurde.

    Ist dies der Fall, erfahren Sie auch gleich, durch welchen Abschleppdienst Ihr Auto abgeschleppt wurde und wo es sich jetzt befindet.

    Die Höhe der Kosten für einen Abschleppvorgang berechnet sich

    • nach der Fahrzeugart (zum Beispiel PKW, LKW, Bus), dem Zeitpunkt des Abschleppens und der Dauer, in der das Fahrzeug bei dem Abschleppunternehmen steht = Abschleppkosten
    • nach dem Aufwand für den Einsatz des Personals und der Sachmittel des Ordnungs- und Verkehrsdienstes = Verwaltungsgebühren

    Das falsche Parken stellt darüber hinaus in der Regel auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Art wird Ihnen das in einer Verwarnung oder Anzeige mitgeteilt und ein Verwarngeld oder eine Geldbuße festgesetzt. Die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes hängt vom Parkverstoß ab.

    Es fallen auch dann Kosten an, wenn das Abschleppunternehmen beauftragt worden ist, Sie aber Ihr Fahrzeug vor dem Eintreffen des Abschleppwagens weggesetzt haben. Dann wird zwar der Abschleppauftrag nicht mehr ausgeführt, die Leerfahrt des Abschleppwagens muss aber bezahlt werden.

    Nach Zahlung der Abschleppkosten und eventueller weiterer Gebühren kann das Fahrzeug in der Regel wieder herausgeben werden. Informationen dazu erteilt die zuständige Ordnungsbehörde beziehungsweise die Polizei.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihr Fahrzeug ist nicht mehr da, wo Sie es abgestellt hatten?Unter Umständen musste es abgeschleppt werden. Auskunft erteilt das Ordnungsamt der Stadt Verl: Ihre Ansprechpartnerin Monika Ganzer erreichen Sie unter der Telefonnummer 05246 961172. Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Polizei.Warum wird abgeschleppt?Abschleppmaßnahmen werden dann durchgeführt, wenn ein abgestelltes Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet. Entfernt werden parkende Fahrzeuge in diesem Zusammenhang beispielsweise von bzw. aus: Behindertenparkplätzen Fußgängerzonen Sonderfahrstreifen für Omnibusse Feuerwehrzufahrten Fußgängerüberwegen Bereichen mit transportablen Beschilderungen (Baumaßnahmen, Sonderveranstaltungen usw., Verbotszone mindestens 72 Stunden vorher eingerichtet) parkscheinpflichtigen Bereichen, Ladezonen usw., sofern sie dort als unberechtigte "Dauerparker" abgestellt sind Welche Kosten entstehen?Die Kosten für einen Abschleppvorgang setzen sich aus den eigentlichen Abschleppkosten sowie Verwaltungsgebühren zusammen. Die Abschleppkostenberechnen sich aus der Fahrzeugart (zum Beispiel Pkw, Lkw, Bus), dem Zeitpunkt des Abschleppens und der Zeitspanne, in der das Fahrzeug bei dem Abschleppunternehmen steht. Die Verwaltungsgebühren werden nach dem Aufwand für den Einsatz des Personals und der Sachmittel des Ordnungs- und Verkehrsdienstes festgesetzt.Es fallen auch dann Kosten an, wenn das Abschleppunternehmen beauftragt worden ist, Sie aber Ihr Fahrzeug bereits vor dessen Eintreffen entfernt haben. In diesem Fall wird Ihnen die Leerfahrt des Abschleppwagens berechnet.Das falsche Parken stellt darüber hinaus in der Regel auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Art wird Ihnen eine Verwarnung oder Anzeige erteilt und ein Verwarngeld oder eine Geldbuße festgesetzt. Die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes hängt vom konkreten Parkverstoß ab.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Beschreibung

    Zum Aufgabenbereich des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung gehören das Standesamt sowie die umfangreichen Verwaltungstätigkeiten des Bürgerservice, der im Erdgeschoss im Eingangsbereich des Rathauses zu finden ist. Im ersten Obergeschoss stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Ordnungsamtes zu Fragen in Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, zur Hundehaltung oder zu Verkehrsangelegenheiten sowie bei Problemen mit Lärm oder anderen Immissionen zur Verfügung. Weiterhin umfasst der Fachbereich die Bereiche Feuerwehr und Rettungsdienst. Abgerundet wird das Aufgabenspektrum durch die über die reine Eigenverantwortung hinausgehenden Aufgaben der Vorbereitung und Durchführung von überörtlichen Wahlen und der Kommunalwahlen sowie durch die im Auftrag des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) durchzuführenden statistischen Erhebungen verschiedenster Art.Für den Eigenbetrieb Ostwestfalenhalle Kaunitz werden die Vermietung der Ostwestfalenhalle Kaunitz und die Organisation des Hobbymarktes, des Wochenmarktes sowie der Kirmes "Verler Leben" übernommen. Auch die Kontrollen im ruhenden Verkehr und auf öffentlichen Plätzen, die Überwachung und Durchsetzung zahlreicher Gesetze, die Organisation der Straßenreinigung und die Bewirtschaftung der Friedhofskapelle in Verl gehören zum Aufgabenkatalog.

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDienstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrMittwoch: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDonnerstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 UhrFreitag: 8 bis 12.30 UhrSamstag: geschlossenSonntag: geschlossen

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Rechtsgrundlage ist § 77 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen (NW) in Verbindung mit den §§ 7a und 11 der Kostenordnung für Nordrhein-Westfalen.§ 77 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW)§§ 7a und 11 Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz (KostO NRW)

    Verfahrensablauf

    Melden Sie sich am besten telefonisch beim örtlichen Ordnungsamt oder bei der Polizei und erkundigen Sie sich nach dem Verbleib Ihres Fahrzeugs.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Melden Sie sich am besten telefonisch beim örtlichen Ordnungsamt oder bei der Polizei und erkundigen Sie sich nach dem Verbleib Ihres Fahrzeugs.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Fahrzeug-Verwahrplatz, abgeschleppt, abschleppen, Autoknast, Falschparker, Falsch abgestellte Fahrzeuge, Kfz-Verwahrplatz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de