Feinstaubplakette Ausgabe

    Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe

    Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gute Luft in Innenstädten - dafür sollen Umweltzonen sorgen. Wie Sie eine Feinstaubplakette erhalten und was die verschiedenen Farben bedeuten, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

    Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

    Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen Sie für das verwendete Fahrzeug eine für diese Zone gültige Feinstaubplakette, die sichtbar an der Windschutzscheibe des Autos verklebt sein muss.Auf der Plakette muss das aktuelle Kfz-Kennzeichen eingetragen sein.Kraft- und Nutzfahrzeuge werden in die Schadstoffgruppen 1 bis 4 unterteilt.Je nach Schadstoffgruppe werden keine, rote, gelbe oder grüne Feinstaubplaketten für Kraftfahrzeuge ausgegeben.Mittlerweile ist zur Einfahrt in eine Umweltzone in nahezu allen Fällen eine grüne Plakette erforderlich. Umweltzonen werden von den zuständigen Behörden der Länder zur Verbesserung der Luftqualität eingerichtet. In Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge einfahren, die bestimmte Emissionsanforderungen erfüllen.Umweltzonen finden sich zumeist in städtischen Gebieten. Außerhalb der Umweltzonen ist keine Plakette notwendig. A. In Deutschland zugelassene Fahrzeuge:1) PKW und Nutzfahrzeuge bis 3,5 TonnenEine grüne Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten: alle Elektro-Pkw alle Benzin-Pkw mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation und Benzin-Pkw ab der Abgasstufe Euro 1, Diesel-Pkw ab der Abgasstufe Euro 4, Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 3, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden. Eine gelbe Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten: Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 3, Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden Eine rote Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 2) erhalten: Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2, Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Feinstaubplakette. 2) Nutzfahrzeuge über 3,5 TonnenFür Nutzfahrzeuge und Busse der Abgasstufen Euro 1 und besser gilt eine entsprechende Zuordnung: Eine grüne Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten: Alle Elektro-Fahrzeuge Diesel-Fahrzeuge ab der Abgasstufe Euro 4 und besser Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro 3, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden Eine gelbe Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten: Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro 3 Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro 2, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden Eine rote Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 2) erhalten: Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro 2 Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro 1, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Feinstaubplakette. B. Außerhalb Deutschlands zugelassene FahrzeugeAls Halterin oder Halter eines Fahrzeugs, das nicht in Deutschland zugelassen ist, können Sie ebenfalls eine Feinstaubplakette erhalten bzw. müssen eine gültige Feinstaubplakette sichtbar an der Windschutzscheibe des Autos verklebt haben, wenn Sie eine Umweltzone befahren wollen. Wenn Ihr Auto nicht in Deutschland zugelassen ist, erfolgt die Zuordnung zur Schadstoffgruppe anhand der europäischen Abgasstufe nach der Ihr Fahrzeug zugelassen wurde, sofern diese aus den Fahrzeugpapieren erkennbar ist oder auf andere Weise nachgewiesen wird (siehe dazu Regelungen für "In Deutschland zugelassene Fahrzeuge"). Wenn die Schadstoffgruppe nicht nachgewiesen werden kann, richtet sich die Vergabe von Plaketten an ausländische Fahrzeuge in einem vereinfachten Verfahren nach dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges. Eine grüne Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten folgende Fahrzeuge:Benzin-Fahrzeuge: Erstzulassung ab 01.01.1993Diesel-Fahrzeuge: unter 3,5 Tonnen: Erstzulassung ab 01.01.2006 über 3,5 Tonnen: Erstzulassung ab 01.10.2006 Eine gelbe Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten folgende Fahrzeuge:Diesel-Fahrzeuge: unter 3,5 Tonnen: Erstzulassung ab 01.01.2001 bis 31.12.2005 über 3,5 Tonnen: Erstzulassung ab 01.10.2001 bis 30.09.2006 Eine rote Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 2) erhalten folgende Fahrzeuge:Diesel-Fahrzeuge: unter 3,5 Tonnen: Erstzulassung ab 01.01.1997 bis 31.12.2000 über 3,5 Tonnen: Erstzulassung ab 01.10.1996 bis 30.09.2001 Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Feinstaubplakette. C. AusnahmenAusgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind: mobile Maschinen und Geräte Arbeitsmaschinen Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch das Merkzeichen "aG", "H", "Bl" im Schwerbehindertenausweis nachweisen Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden können Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen im Rahmen militärischer Zusammenarbeit zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr für unaufschiebbare Fahrten zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Die Kennzeichen der unter diese Ausnahme fallenden, in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge enden mit einem H. Bei roten Kennzeichen beginnt die Nummer nach dem Unterscheidungsbuchstaben des Zulassungsbezirks mit 07. In besonderen, begründeten Fällen kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Umweltzone angeordnet ist) auf Antrag befristet Ausnahmen von den mit der Umweltzone verbundenen Verkehrsverboten genehmigen.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    zuständige Stelle

    Ausgabestellen für Plaketten sind:

    • die Kfz-Zulassungsbehörden
      • Stadtkreis: die Stadtverwaltung
      • Landkreis: das Landratsamt
    • die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen

    Zuständigkeit

    • die Kfz-Zulassungsbehörden
      • Stadtkreis: die Stadtverwaltung
      • Landkreis: das Landratsamt
    • die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle Bad Salzuflen

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache bei uns ist nur mit einem vorher online gebuchten Termin möglich - zur online-Terminvereinbarung.Ausnahmen sind in der jeweiligen Dienstleistung unter Verfahrensablauf aufgeführt. Falls Sie kurzfristig einen Termin benötigen oder zeitlich flexibel sind:Bitte schauen Sie mehrmals am Tag nach freien Terminen in der Online-Übersicht.Regelmäßig werden Termine abgesagt und sind dann kurzfristig verfügbar - meist noch am gleichen Tag.Ihr Weg zu uns:Online-Zulassungsbehörde (ikfz)rund um die Uhr für Sie geöffnet: https://www.kreis-lippe.de/ikfzZulassungsstelle Bad SalzuflenLouis-Uekermann-Weg 2, 32107 Bad Salzuflen***Gut zu wissen: Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?Bei jeder Zulassung/Umschreibung ist der Zulassungsstelle ein Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorzulegen. Dazu erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) statt einer Versicherungsbestätigung in Papierform. Über diese VB-Nummer kann die Zulassungsstelle die Versicherungsdaten direkt abgleichen.Um die neue eVB-Nummer zu bekommen, genügt ein Anruf bei Ihrer Versicherung: Sie erhalten die eVB-Nummer dann per E-Mail, Post oder SMS oder direkt telefonisch.Wichtig für die Zulassung ist die exakte Schreibweise der eVB - idealerweise haben Sie einen Ausdruck oder einen Screenshot dabei.Stimmt die eVB nicht überein, ist keine Zulassung möglich!***Umstellung auf bargeldlose Zahlung zum 1. Oktober 2024Das Straßenverkehrsamt hat zum 1. Oktober 2024 auf Kartenzahlung umgestellt. In den Zulassungsstellen in Detmold, Bad Salzuflen und Barntrup sowie der Führerscheinstelle in Detmold sind Zahlungen grundsätzlich per EC-, Debit- oder Kreditkarte möglich. Bargeld wird in der Regel nicht mehr angenommen. An allen Arbeitsplätzen können Kartenzahlungen schnell und einfach abgewickelt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Louis-Uekermann-Weg 2

    32107 Bad Salzuflen

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung **mögliche Termine:Montag 07:30 - 12:30 UhrDienstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 07:30 - 12:30 Uhr****Telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter der Nummer 05231 62-1800:Montag 09:00 - 12:30 UhrDienstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 09:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zulassungsstelle Detmold

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache bei uns ist nur mit einem vorher online gebuchten Termin möglich - zur online-Terminvereinbarung.Ausnahmen sind in der jeweiligen Dienstleistung unter Verfahrensablauf aufgeführt. Falls Sie kurzfristig einen Termin benötigen oder zeitlich flexibel sind:Bitte schauen Sie mehrmals am Tag nach freien Terminen in der Online-Übersicht.Regelmäßig werden Termine abgesagt und sind dann kurzfristig verfügbar - meist noch am gleichen Tag.Ihr Weg zu uns:Online-Zulassungsbehörde (ikfz)rund um die Uhr für Sie geöffnet: https://www.kreis-lippe.de/ikfzZulassungsstelle DetmoldKreishaus, Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold***Gut zu wissen: Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?Bei jeder Zulassung/Umschreibung ist der Zulassungsstelle ein Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorzulegen. Dazu erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) statt einer Versicherungsbestätigung in Papierform. Über diese VB-Nummer kann die Zulassungsstelle die Versicherungsdaten direkt abgleichen.Um die neue eVB-Nummer zu bekommen, genügt ein Anruf bei Ihrer Versicherung: Sie erhalten die eVB-Nummer dann per E-Mail, Post oder SMS oder direkt telefonisch.Wichtig für die Zulassung ist die exakte Schreibweise der eVB - idealerweise haben Sie einen Ausdruck oder einen Screenshot dabei.Stimmt die eVB nicht überein, ist keine Zulassung möglich!***Umstellung auf bargeldlose Zahlung zum 1. Oktober 2024Das Straßenverkehrsamt hat zum 1. Oktober 2024 auf Kartenzahlung umgestellt. In den Zulassungsstellen in Detmold, Bad Salzuflen und Barntrup sowie der Führerscheinstelle in Detmold sind Zahlungen grundsätzlich per EC-, Debit- oder Kreditkarte möglich. Bargeld wird in der Regel nicht mehr angenommen. An allen Arbeitsplätzen können Kartenzahlungen schnell und einfach abgewickelt werden.

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    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

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    Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung **mögliche Termine:Montag 07:30 - 12:30 UhrDienstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 07:30 - 12:30 Uhr****Telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter der Nummer 05231 62-1800:Montag 9:00 - 12:30 UhrDienstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 9:00 - 12:30 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zulassungsstelle Barntrup

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache bei uns ist nur mit einem vorher online gebuchten Termin möglich - zur online-Terminvereinbarung.Ausnahmen sind in der jeweiligen Dienstleistung unter Verfahrensablauf aufgeführt. Falls Sie kurzfristig einen Termin benötigen oder zeitlich flexibel sind:Bitte schauen Sie mehrmals am Tag nach freien Terminen in der Online-Übersicht.Regelmäßig werden Termine abgesagt und sind dann kurzfristig verfügbar - meist noch am gleichen Tag.Ihr Weg zu uns:Online-Zulassungsbehörde (ikfz)rund um die Uhr für Sie geöffnet: https://www.kreis-lippe.de/ikfzZulassungsstelle BarntrupAlverdisser Straße 28, 32683 Barntrup***Gut zu wissen: Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?Bei jeder Zulassung/Umschreibung ist der Zulassungsstelle ein Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorzulegen. Dazu erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) statt einer Versicherungsbestätigung in Papierform. Über diese VB-Nummer kann die Zulassungsstelle die Versicherungsdaten direkt abgleichen.Um die neue eVB-Nummer zu bekommen, genügt ein Anruf bei Ihrer Versicherung: Sie erhalten die eVB-Nummer dann per E-Mail, Post oder SMS oder direkt telefonisch.Wichtig für die Zulassung ist die exakte Schreibweise der eVB - idealerweise haben Sie einen Ausdruck oder einen Screenshot der eVB dabei.Stimmt die eVB nicht überein, ist keine Zulassung möglich!***Umstellung auf bargeldlose Zahlung zum 1. Oktober 2024Das Straßenverkehrsamt hat zum 1. Oktober 2024 auf Kartenzahlung umgestellt. In den Zulassungsstellen in Detmold, Bad Salzuflen und Barntrup sowie der Führerscheinstelle in Detmold sind Zahlungen grundsätzlich per EC-, Debit- oder Kreditkarte möglich. Bargeld wird in der Regel nicht mehr angenommen. An allen Arbeitsplätzen können Kartenzahlungen schnell und einfach abgewickelt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Alverdisser Straße 28

    32683 Barntrup

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung **mögliche Termine:Montag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrDienstag 07:30 - 12:30 UhrMittwoch 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 07:30 - 12:30 Uhr****Telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter der Nummer 05231 62-1800:Montag 09:00 - 12:30 UhrDienstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 09:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil 1

    Voraussetzungen

    Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

    Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind

    • Benziner ohne geregelten Katalysator und
    • ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV

    Verfahrensablauf

    Tipp: Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    ** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung**Tipp:Für diese Dienstleistung können Sie in der Zeit von 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr auch ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen.Bitte rechnen Sie mit entsprechender Wartezeit und beachten Sie die unterschiedlichen Nachmittagsöffnungszeiten in den Zulassungsstellen des Kreises Lippe.***Die Umweltplakette für das Fahrzeug wird von den Ausgabestellen gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere ausgegeben.Nach Ermittlung der Schadstoffgruppe durch die zuständige Ausgabestelle wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mit einem lichtechten Stift im dafür vorgesehenen Schriftfeld der Plakette eingetragen.Der Fahrzeughalter muss die Plakette auf der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen. Die Plakette muss deutlich sichtbar und so beschaffen und angebracht sein, dass sie beim Ablösen von der Windschutzscheibe zerstört wird.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.

    Kosten

    Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    EUR 5,00Zahlungsweisen: girocard Debitkarte Kreditkarte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.

    Weitere Informationen

    Eine Übersicht über Umweltzonen in ganz Deutschland finden Sie beim Umweltbundesamt (https://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.php).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 20.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ozon-Plakette, Umweltzone, Feinstaubplakette beantragen, Umweltplakette

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English