Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gewerbetreibende, Freiberufler

    Ausnahmegenehmigung Parken Gewebetreibender Ausnahmegenehmigung Parken Freiberufler Parkberechtigung Gewerbetreibender Parkberechtigung Freiberufler Parkausweis Gewerbetreibender Parkausweis Freiberufler

    Wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder freiberuflich tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge eines Gewerbebetriebs oder einer freiberuflich tätigen Person können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Gewerbebetriebs beziehungsweise der freiberuflich tätigen Person.

    Beachteb Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Seit dem 01.04.2023 steht Ihnen die Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 für diese Dienstleistung zur Verfügung. Wir bitten, hierfür über den Button "Termin vereinbaren" einen Termin zu buchen. Ohne eine Terminvereinbarung ist eine Ausstellung nicht möglich. Termin vereinbaren

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Zuständigkeit

    die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Parkraumbewirtschaftung (ruhender Verkehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    gültiger Lichtbildausweis Nachweis über die Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung, Handerwerkerkarte u. a.) Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Fahrzeugbrief Vollmacht mit Kopie des gültigen Personalausweises des Geschäftsinhabers bei Vertretung Foto des Fahrzeugs/der Fahrzeuge

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch der antragstellenden Person.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    bei dem ausgeübten Gewerbe muss es sich um einen Handwerksbetrieb der Anlagen A oder der Anlage B der Handwerksordnung handeln, regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes durchführen, ein Fahrzeug einsetzen, dass sich für Materialtransporte und als Werkstattwagen eignet, die eine feste Ausstattung (Ein- oder Anbauten) aufweisen wie eine Werkbank, Aggregate (z. B. Pumpen, Kompressoren) oder spezielle Haltevorrichtungen für Geräte und Materialien (z. B. Werkzeug-, Gerätehalter, Lastenträger), welche glaubhaft regelmäßig unmittelbar am Einsatzort verwendet werden, die Service- und/oder Werkstattfahrzeuge müssen durch Firmenaufschrift auf beiden Fahrzeuglängsseiten eindeutig und lesbar mit fester Firmenaufschrift versehen sein, es muss sich mindestens um einen Transporter, höchstens aber ein Fahrzeug mit bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht handeln, in Einzelfällen können abweichend vom zuvor genannten, Fahrzeuge mit bis zu 7,49 t zulässigem Gesamtgewicht eine Genehmigung erhalten, wenn die Kriterien und der Nachweis des Punktes drei oder der Nachweis erbracht wird, dass durch Bauart oder Ausstattung ausschließlich oder fast ausschließlich für den Transport von Personen oder die Lieferung von Waren und Gütern die Fahrzeuge bestimmt oder eingesetzt werden, Betriebe, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben und hierfür entsprechende Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen, können ebenfalls einen Handwerkerparkausweis erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 46 StVO

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    gilt nur im Rahmen von Reparatur- und Montagearbeiten, berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz oder in dessen Nahbereich, reine Ladetätigkeiten sind nicht Bestandteil der Genehmigung, es besteht kein Anspruch auf einen Stellplatz, die Gültigkeit beträgt ein Jahr, allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind zu beachten, es können maximal fünf Service- oder Werkstattfahrzeuge angegeben werden, wobei die Ausnahmegenehmigung im Original nur in einem Fahrzeug genutzt werden darf, der Handwerkerparkausweis ist mit einem Hologramm als Kopierschutz versehen. Es ist nicht zulässig, den Parkausweis für den Einsatz in mehreren Fahrzeugen zu kopieren. Da in den Fahrzeugen Originale ausgelegt werden müssen, beantragen Sie bitte die entsprechende Anzahl von Handwerkerparkausweisen, es ist nicht gestattet, mit dem Handwerkerparkausweis für den Regierungsbezirk/die Regierungsbezirke in der Fußgängerzone zu parken.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Freiberufler, Ausnahmegenehmigung, parken, Parkausweis, Gewerbe, Freiberuflich tätige Person, Gewerbetreibender, Straßenverkehr, Parkschein, Parkberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English