Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gewerbetreibende, Freiberufler

    Ausnahmegenehmigung Parken Gewebetreibender Ausnahmegenehmigung Parken Freiberufler Parkberechtigung Gewerbetreibender Parkberechtigung Freiberufler Parkausweis Gewerbetreibender Parkausweis Freiberufler

    Wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder freiberuflich tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge eines Gewerbebetriebs oder einer freiberuflich tätigen Person können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Gewerbebetriebs beziehungsweise der freiberuflich tätigen Person.

    Beachteb Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Handwerks- oder Gewerbebetriebe, die Reparatur- oder Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können eine Ausnahmegenehmigung von den Park- oder Haltverbotsvorschriften im Bereich des Regierungsbezirks Köln und wahlweise auch für Nordrhein-Westfalen erhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Zuständigkeit

    die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Verkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsvordruck (siehe Downloads) Kopie der Handwerkskarte Kopie der Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugscheine) der Fahrzeuge, für die die Genehmigung gelten soll.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch der antragstellenden Person.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Voraussetzungen für die Genehmigung: Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie ein Handwerksbetrieb der Anlage A oder B der Handwerksordnung sind, Reparatur- oder Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen, ein spezielles Service- oder Werkstattfahrzeug einsetzen, dass sich für Materialtransporte eignet. Das Fahrzeug muss auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein. Sonstige Betriebe können ebenfalls Parkausweise erhalten, wenn sie vergleichbare Tätigkeiten ausüben und hierfür entsprechende Service-und Werkstattfahrzeuge einsetzen. Wozu berechtigt die Genehmigung? Mit dem Handwerkerparkausweis Nordrhein-Westfalen können Sie mit v. g. Fahrzeugen während der Durchführung von Reparatur- oder Montagearbeiten an folgenden Stellen parken: im eingeschränkten Halteverbot / in Haltverbotszonen (Zeichen 286 und 290.1 Straßenverkehrsordnung) auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer auf Bewohnerparkplätzen Der Handwerkerparkausweis berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder in dessen Nahbereich. Übertragbarkeit:Der Handwerkerparkausweis ist übertragbar, er kann für bis zu 5 Fahrzeuge ausgestellt werden. Er muss im Original hinter der Frontscheibe ausgelegt werden und gilt damit nur für das jeweils genutzte Fahrzeug. Wollen Sie mehrere Fahrzeuge gleichzeitig einsetzen, so benötigen Sie entsprechend mehrere Handwerkerparkausweise, die in den jeweiligen Fahrzeugen ausgelegt werden müssen. Für eine darüber hinaus gehende Anzahl von Fahrzeugen müssen Sie einen zusätzlichen Antrag oder ggf. auch mehrere Anträge stellen. Kopierschutz:Der Handwerkerparkausweis ist mit einem Hologramm als Kopierschutz versehen. Es ist nicht zulässig, den Parkausweis für den Einsatz in mehreren Fahrzeugen zu kopieren. Da in den Fahrzeugen Originale ausgelegt werden müssen, beantragen Sie bitte die entsprechende Anzahl von Parkausweisen. Zuständigkeit: Befindet sich der Hauptsitz Ihres Betriebes im Stadtgebiet Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Wegberg oder Übach-Palenberg, dann beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung bitte beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadtverwaltung. Die Zuständigkeit des Straßenverkehrsamtes Heinsberg erstreckt sich auf die Gebiete der Stadt Wassenberg sowie der Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht. Antragstellerinnen oder Antragsteller mit Haupt-Betriebssitz in einem anderen Ort in Nordrhein-Westfalen wenden sich bitte an die dortige Straßenverkehrsbehörde. Haben Sie Ihren Hauptsitz außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen, dann können Sie den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen, in deren Zuständigkeitsbereich Sie tätig werden. GültigkeitsdauerDie Gültigkeitsdauer einer Genehmigung beträgt ein Jahr.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Freiberufler, Ausnahmegenehmigung, parken, Parkausweis, Gewerbe, Freiberuflich tätige Person, Gewerbetreibender, Straßenverkehr, Parkschein, Parkberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English