Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege und Pflegedienst

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Familienpflege oder Pflegedienst beantragen

    Wenn Sie eine Familienpflegeeinrichtung betreiben, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge der Familienpflege können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für bestimmte Einzeltätigkeiten der Familienpflege.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ambulanten Pflegediensten sowie Privatpersonen, die einen pflegebedürftigen Menschen pflegen, kann eine Parkgenehmigung erteilt werden. Neben dem Antrag ist eine Gewerbeanmeldung (Pflegedienstausweis Bielefeld/OWL) vorzulegen, bei privater Pflege eine Bescheinigung der Pflegekasse.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Zuständigkeit

    die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Amt für Verkehr Abteilung Mobilitätsplanung Team Verkehrssicherheit und -regelungen Ausnahmegenehmigungen

    Beschreibung

    Amt für VerkehrAbteilung MobilitätsplanungTeam Verkehrssicherheit und -regelungenAusnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Technisches Rathaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6245

    E-Mail: ausnahmegenehmigung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Sie müssen beispielsweise eine Kopie des Fahrzeugscheins vorlegen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag Ausnahmegenehmigung für ambulante Pflegedienste für Pflegedienste mit Betriebssitz in Bielefeld Antrag Ausnahmegenehmigung für ambulante Pflegedienste für den Regierungsbezirk Detmold/NRW Gewerbeanmeldung Zulassungsbescheinigung Teil I Fotos von beiden Längsseiten des Fahrzeuges (Kennzeichen muss erkennbar sein) nur bei OWL: zu jedem Fahrzeug, sonst von so vielen Fahrzeugen, wie Bielefelder Ausweise beantragt worden sind Private Pflege: Antrag Ausnahmegenehmigung für private Pflegepersonen Zulassungsbescheinigung Teil I Bescheinigung der Pflegekasse

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Merkblatt zur Ausnahmegenehmigung zum Parken für ambulante soziale Dienste im Stadtgebiet Bielefeld Merkblatt zur Ausnahmegenehmigung zum Parken für ambulante soziale Dienste im Bereich einer oder mehrerer Bezirksregierung/ein NRW Merkblatt zur Ausnahmegenehmigung zum Parken für private Pflegepersonen zur Ausübung der häuslichen Pflege im Stadtgebiet Bielefeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf Parkgenehmigung kann wie folgt gestellt werden: persönlich schriftlich per Fax per E-Mail an: ausnahmegenehmigung@bielefeld.de

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Parkgenehmigung für Bielefeld wird für 12 Monate erteilt. Ebenso die für OWL und auch die für private Pflegepersonen.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitung kann bis zu 14 Tage dauern.

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung sowie ihrem Geltungsbereich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Parkausweis, parken, Straßenverkehr, Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung, Familienpflegezeit, Parkschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de