Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gemeinnützige Einrichtung und sozialer Dienst

    Ausnahmegenehmigung Parken Gemeinnützige Einrichtung Ausnahmegenehmigung Parken Sozialer Dienst Parkberechtigung Gemeinnützige Einrichtung Parkberechtigung Sozialer Dienst Parkausweis Gemeinnützige Einrichtung Parkausweis Sozialer Dienst

    Wenn Sie eine Gemeinnützige Einrichtung betreiben oder für einen sozialen Dienst tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge einer gemeinnnützigen Einrichtung oder eines sozialen Dienstes können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für bestimmte Einzeltätigkeiten der gemeinnützigen Einrichtung beziehungsweise des sozialen Dienstes.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Hinweise für Menden (Sauerland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Diese Ausnahmegenehmigung wird für Fahrzeuge von ambulanten sozialen Diensten zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge erstellt Sie gilt ausschließlich für ambulante Alten- und Pflegedienste, die von den Krankenkassen anerkannt sind. Maximal 3 Fahrzeuge können als Wechselfahrzeuge auf einen Parkausweis eingetragen werden. Die Fahrzeuge müssen mit einer deutlich lesbaren festen Firmenaufschrift versehen sein.Reine Ladetätigkeiten sind nicht Bestandteil dieser Ausnahmegenehmigung.Die Gültigkeit des Parkausweises ist auf 1 Jahr begrenzt. Geltungsbereich Für die Dauer von 2 Stunden:auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflichtauf Parkplätzen mit Parkscheinautomaten, ohne diese zu bedienen (gilt nicht im Parkhaus)im verkehrsberuhigten Bereich, ohne den Verkehr zu behindernauf Bewohnerparkplätzen Die Ausnahmegenehmigung beinhaltet nicht das Parken in der Fußgängerzone außerhalb der Ladezeiten (6 bis 11 Uhr und 18 bis 19 Uhr).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Zuständigkeit

    die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Team Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumarkt 5

    58706 Menden (Sauerland)

    Kontakt

    Fax: ordnungsamt@menden.de

    Telefon mobil: Fax: 02373 903-1209

    E-Mail: 02373 903-1234

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Hinweise für Menden (Sauerland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Nachweis des sozialen Dienstes: Anerkennung KrankenkasseFahrzeugschein Foto/s auf denen das amtliche Kennzeichen sowie die beiseitige Firmenbeschriftung ersichtlich ist/sind

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweise für Menden (Sauerland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Parkausweis für Handwerksbetriebe oder Soziale Dienste

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Menden (Sauerland): Inhalte der zuständigen Stelle

    § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)Erlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NW) vom 04.12.2015 für Gewerbebetriebe

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Hinweise für Menden (Sauerland): Inhalte der zuständigen Stelle

    BereichGebührStadtgebietHinweis: Es können bis zu 3 Fahrzeuge in einen Parkausweis eingetragen werden (Wechselnutzung).50,00 €Regierungsbezirk Arnsberg150,00 €jeder weitere Regierungsbezirk+ 50,00 €10,00 € Kennzeichenänderung (bei bestehender Ausnahmegenehmigung)Hinweis: Der Parkausweis sowie die Ausnahmegenehmigung müssen bei einer Übertragung der Gültigkeit vorgelegt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gemeinnützige Einrichtung, Straßenverkehr, parken, Sozialdienst, Parkschein, Ausnahmegenehmigung, Parkausweis, Parkberechtigung, Allgemeiner Sozialer Dienst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de