Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Bei berechtigtem Interesse können Sie für Ihr Fahrzeug eine Genehmigung nach § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Ausnahmen von bestimmten Verkehrsveboten erhalten. Ein berechtigtes Interesse für eine Ausnahmegenehmigung von Verkehrsverboten der StVO (Fahrverbote, Parkverbote, Parkgebührenpflicht etc.) kann zum Beispiel vorliegen bei dringenden Liefertätigkeiten außerhalb der Lieferzeiten, in Halteverbotszonen oder an Sonntagen Reparatur- und Montagearbeiten durch Handwerksbetrieben, bei denen das Fahrzeug am Einsatzort verbleiben muss Patientenfahrten oder Patientenhausbesuchen der ärztlich bescheinigten Befreiung von der Gurtanlegepflicht Das Befahren der Fußgängerzone ist für Fahrzeuge aller Art grundsätzlich verboten. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann im Einzelfall eine Genehmigung erteilt werden. Ausnahmegenehmigungen für Handwerker zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, auf Bewohnerparkplätzen oder anderen Parkplätzen ohne Entrichten einer Parkgebühr können erteilt werden, wenn es sich um einen in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetrieb handelt, das betreffende Fahrzeug als Service- oder Werkstattfahrzeug gekennzeichnet ist und das Fahrzeug aus zwingenden Gründen am Einsatzort verbleiben muss.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Zuständigkeit

    die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Sondernutzungen

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Parkmöglichkeiten Kinderbetreuungsangebot

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-0

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Fahrzeugschein Eintrag in der Handwerksrolle ärztliches Attest über die Befreiung von der Gurtanlegepflicht

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Straßenverkehrsordnung (StVO) und Erlasse des Verkehrsministeriums NRW Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr Gebührenregelung der Stadt Lüdenscheid

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Die Verwaltungsgebühren beginnen bei 25 Euro für eine Tagesgenehmigung und sind abhängig von dem betroffenen Verkehrsverbot und der Dauer der Ausnahmegenehmigung. Die genauen Kosten für Ihr Anliegen erfahren Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Verkehrswesen - Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme nach § 46 StVO (Serviceportal) Verkehrswesen - Antrag auf Genehmigung eines Handwerker-Parkausweises (Serviceportal) Veranstaltungen - Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung (Veranstaltungsantrag) (Serviceportal) Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO (Info nach DSGVO) Dateigröße: 10,0 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Regionaler Handwerkerparkausweis, Parkschein, Parkausweis, Ausnahmegenehmigung, Straßenverkehr, Handwerker, parken, Handwerkernotdienst, Parkberechtigung, Pflegedienst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de