Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Hinweise für Extertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als Handwerker einen Handwerkerparkausweis erhalten? Hier erfahren Sie mehr zum Thema.

    Beschreibung

    Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Hinweise für Extertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten, den sogenannten Handwerkerparkausweis. Er kann für den Regierungsbezirk Detmold oder wahlweise für ganz Nordrhein-Westfalen (NRW) erteilt werden Der Handwerkerparkausweis berechtigt während der Durchführung von Handwerkerdiensten und handwerklichen Dienstleistungen zum Parken: im eingeschränkten Haltverbot oder Zonenhaltverbot nach Zeichen 286/290.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Absatz 1 StVO) in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer (§ 13 Absatz 2 StVO) auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Absatz 1 b StVO) Er berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder in dessen Nahbereich! Bei der Nutzung des Handwerkerparkausweises dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden. 1 Handwerkerparkausweis kann für bis zu 5 Fahrzeuge genutzt werden. Die Fahrzeuge müssen bei Antragstellung mit dem Kennzeichen angegeben werden. Er gilt aber jeweils nur für das Fahrzeug, in dem der Original-Parkausweis im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist. Falls Sie über mehr als 5 Fahrzeuge verfügen, müssen Sie einen weiteren Handwerkerparkausweis beantragen. Wenn Sie mehrere Fahrzeuge gleichzeitig einsetzen wollen, benötigen Sie entsprechend viele Originale, die in den jeweiligen Fahrzeugen ausgelegt sein müssen. Sie können so viele Parkausweise wie benötigt beantragen. Für jeden Parkausweis fällt die volle Gebühr an. Beachten Sie den genauen Inhalt der schriftlichen Ausnahmegenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Zuständigkeit

    die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherung und -lenkung

    Beschreibung

    Um den öffentlichen Straßenverkehr ordnungsgemäß und möglichst sicher gestalten zu können, werden bestimmte Regeln benötigt. Wir erteilen Ausnahmegenehmigungen für Sonderfälle, beispielsweise für den Großraum- und Schwerlastverkehr.

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch und Freitag:07:30 - 12:00 UhrDienstag und Donnerstag:07:30 - 12:00 Uhr und13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 5231 62-1959

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1410

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Hinweise für Extertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag Kopie der Gewerbe-Anmeldung beziehungsweise aktuelle Gewerbe-Ummeldung Kopie der aktuellen Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer oder der Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite). Wenn keine Eintragung bei der Handwerkskammer erforderlich ist (sonstige Betriebe): schriftliche Angaben, welche handwerklichen Tätigkeiten ausgeübt werden beziehungsweise wofür der Einsatz eines Werkstatt- oder Servicefahrzeugs erforderlich ist. für jedes Fahrzeug: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweise für Extertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Handwerkerparkausweis Antrag

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Hinweise für Extertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A oder B der Handwerksordnung und sonstige Betriebe, soweit sie regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen. Die Firmenfahrzeuge müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren festen Firmenaufschriften versehen sein. Für Fahrzeuge, die nicht auf die Firma oder den Gewerbetreibenden zugelassen sind, kann keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Extertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 46 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Extertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reichen Sie den Antrag mit allen Unterlagen bei uns ein (Kreis Lippe, 320.3, Straßenverkehrsbehörde, 32754 Detmold). Sie erhalten nach erfolgter Prüfung die schriftliche Ausnahmegenehmigung mit dem Gebührenbescheid. Bei einem Fahrzeugwechsel legen Sie uns eine Kopie der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) und den Original-Parkausweis zur Änderung vor.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Hinweise für Extertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Handwerkerparkausweise gelten 1 Jahr.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Hinweise für Extertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    ungefähr 2 Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Hinweise für Extertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kosten für je 1 Handwerkerparkausweis (Einzel- oder Wechselausweis) gültig für Regierungsbezirk Detmold: EUR 120,00 gültig für NRW: EUR 240,00 Änderung Handwerkerparkausweis: EUR 8,50 Zahlungsweisen: Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Extertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anträge sind bei der für den Hauptsitz des Betriebes zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.Betriebe mit Betriebssitz im Kreis Lippe (ausgenommen Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo) stellen den Antrag beim Kreis Lippe, 320.3, Straßenverkehrsbehörde, 32754 Detmold.Antragsteller mit Betriebssitz außerhalb NRW können den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen, in deren Zuständigkeitsbereich der Einsatz erfolgt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Parkausweis, Handwerker, Parkberechtigung, parken, Handwerkernotdienst, Parkschein, Pflegedienst, Straßenverkehr, Regionaler Handwerkerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation