Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Beschreibung

    Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis zu beantragen, wenn Sie Anwohner oder Anwohnerin einer innenstadtnahen Straße sind. Sie müssen im Hauptwohnsitz oder mit alleinigem Wohnsitz in Bad Honnef gemeldet sein. Dies berechtigt Sie, Ihr Fahrzeug in den vorhandenen Parkzonen durch Auslage des Bewohnerparkausweises zu parken. Jeder Anwohner kann nur einen Parkausweis beantragen und dieser Parkausweis gilt auch nur für ein Fahrzeug. Die vorhandenen Parkzonen entnehmen Sie bitte hier. Dabei gilt, dass Sie als Anwohner des direkten Innenstadtbereiches einen roten Bewohnerparkausweis erhalten anstatt des grünen Bewohnerparkausweises, der Sie berechtigt, im Innenstadtbereich eine halbe Stunde kostenlos zu parken. Grundsätzlich gelten die Scheine jeweils für ein Kalenderjahr und richten sich nach dem Wohnsitz, d.h. Ihre Adresse bestimmt, für welche Zone Sie einen Parkausweis bekommen. Eine Verlängerung sollte frühzeitig erfolgen und kann nicht telefonisch erfolgen. Wenn grundsätzlich Stellplätze für Fahrzeuge vorhanden sind, benötigen Sie von der Hausverwalter bzw. dem Vermieter oder der Vermieterin eine Bescheinigung, dass für Sie kein Stellplatz zur Verfügung steht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt

    Beschreibung

    Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • bisherige Anwohnerparkausweis
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der*die Fahrzeughalter*in sind Vollmacht, wenn Sie als Vertreter*in für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen Bescheinigung der Hausverwaltung bzw. des Vermieters oder der Vermieterin wenn Sie bestehende Parkflächen auf dem Grundstück nicht zum Parken nutzen können

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich. Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungszeit hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab und kann nur vom Ordnungsamt eingeschätzt werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohnerparken, Bewohnerparken, Parkkarte, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English