Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Beschreibung

    Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Zuständigkeit für die Erstellung von Bewohnerparkausweisen liegt bei der StädteRegion Aachen.Hinweis: Ab dem 01.10.2023 werden die Bewohnerparkausweise für den Altstadtkern von Monschau unmittelbar durch die Stadt Monschau ausgestellt. Einen Anspruch auf einen Parkausweis für Monschau haben Bewohner und Bewohnerinnen, die im Altstadtkern von Monschau behördlich gemeldet sind und dort tatsächlich wohnen. Die Bewohner und Bewohnerinnen erhalten nur einen Parkausweis für ein auf ihn/sie zugelassenes oder nachweislich von ihm/ihr dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Downloadbereich Antragsvordruck Bewohnerparkausweis Nutzungsbescheinigung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bisherige Anwohnerparkausweis
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Folgende Unterlagen sind beizufügen: Formular "Parkausweis für Bewohner - Altstadtkern Monschau" Personalausweis Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung 1) Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohnerparken, Bewohnerparken, Parkkarte, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English