Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Beschreibung

    Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als Anwohnerin / Anwohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen und auch verlängern. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Stellplatz. In Grevenbroich gilt Anwohnerparken in folgenden Straßen: Alte Bergheimer Straße Am Hagelkreuz Auf der Schanze (zwischen den Hausnummern 36 - 54) Bahnhofsvorplatz Bahnstraße Graf-Kessel-Straße Montzstraße Rheydter Straße Röntgenstraße Uhlhornstraße Von-Goldammer-Straße Wöhlerstraße Zedernstraße

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    SBG - Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bisherige Anwohnerparkausweis
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der / die Fahrzeughalter*in sind Vollmacht, wenn Sie als Vertreter*in für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich. Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Antrag online stellen. Nutzen Sie hierfür bitte das verlinkte Formular. Alternativ können Sie den Antrag auch formlos einreichen, vorzugsweise per E-Mail. Bitte fügen Sie in beiden Fällen alle erforderlichen Unterlagen bei. Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet. Auf Wunsch können sie ihn auch abholen.

    Fristen

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohnerparken, Bewohnerparken, Parkkarte, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English