Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Beschreibung

    Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Tiefbau · Straße · Grün

    Adresse

    Hausanschrift

    Schimmelbuschstraße 11 - 13

    40699 Erkrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 2407-6601

    Version

    Technisch geändert am 24.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bisherige Anwohnerparkausweis
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

    Hinweise für Erkrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Voraussetzungen Sie sind im Bewohnerparkgebiet Bahnstraße (zwischen Kreuzstraße und dem Ende der Fußgängerzone an der Schlüterstraße), Gartenstraße, Bavierstraße und Gerberstraße (zwischen Bongardstraße und Fußgängerzone) gemeldet, Ihnen steht kein privater Stellplatz außerhalb des öffentlichen Straßenraumes zur Verfügung und das Fahrzeug, für das Sie die Genehmigung beantragen, ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Erkrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Rechtsgrundlage § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO, Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Hinweise für Erkrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verfahrensablauf Der Bewohnerparkausweis kann online beantragt werden. Alternativ steht auch ein Formular zum Download zur Verfügung, das per Mail oder ausgedruckt und per Post verschickt werden kann. Die Genehmigung, der Bewohnerparkausweis sowie der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugesandt.

    Fristen

    Hinweise für Erkrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fristen Der Bewohnerparkausweis ist zwei Jahre gültig. Bitte beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig vor Ablauf eine neue Genehmigung.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Erkrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kosten Die Genehmigung wird für zwei Jahre erteilt. Die Gebühr für die Erteilung der Genehmigung beträgt 56,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohnerparken, Bewohnerparken, Parkkarte, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English