Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Hinweise für Witten: Bewohnerparkausweis Erteilung

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Witten: Bewohnerparkausweis Erteilung

    Nur wer im Bereich eines Bewohnerparkgebietes gemeldet ist, kann einen Bewohnerparkausweis erhalten. Sind Sie in ein Bewohnerparkgebiet gezogen und noch nicht dort angemeldet, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur An-/Ummeldung . Der Parkausweis wird Ihnen dann im Rahmen dieses Termins direkt mit ausgestellt. Die antragstellende Person muss ein eigenes oder fremdes Fahrzeug dauerhaft nutzen und darf weder eine Garage noch einen Stellplatz zur Verfügung haben. Der Anspruch erstreckt sich auf einen Parkausweis. Möchten Sie ein zweites Kennzeichen eintragen lassen, darf der Parkausweis nur alternativ genutzt werden. Bitte setzen Sie sich in diesem Falle vor Antragstellung telefonisch (Tel. 581-1234) oder per eMail (buergerberatung@stadt-witten.de) mit uns in Verbindung. Die Bezahlung erfolgt im Antragsvorgang Bewohnerparkausweis beantragen Bewohnerparkausweis verlängern Alternativ vereinbaren Sie bitte einen für Sie individuell passenden Termin unter https://termine-reservieren.de/termine/stadt-witten/ Wählen Sie dort das Anliegen "Führungszeugnis, Bewohnerparkausweis, Meldebescheinigung, etc". Sie können für dieses Anliegen auch Montags bis Freitags von 8.00 Uhr bis 8.30 Uhr auch ohne Termin zu uns in die Bürgerberatung kommen. In diesem Fall ist allerdings evtl. mit einer Wartezeit zu rechen. Möchten Sie lediglich Ihr Kennzeichen wechseln, stellen Sie bitte keinen Online Antrag, sondern kontaktieren uns ebenfals per Telefon oder eMail. Bewohner, die berechtigt sind einen Bewohnerparkausweis zu erhalten, können für Besucher Besucherparkausweise für ihr Parkgebiet kaufen. Diese können ausschließlich persönlich abgeholt werden; bei der Terminvereinbarung ist ebenfalls "Bewohnerparkausweis" auszuwählen. Kosten: 15,00 Euro für einen Block mit neun Tagesausweisen und einem Wochenausweis mit einer Gültigkeit von einer Woche. Gültigkeitsdatum und Kennzeichen sind vor dem Parken vom Nutzenden einzutragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    33 Servicebereich

    Adresse

    Postanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Witten: Bewohnerparkausweis Erteilung

    Fahrzeugschein Ausweisdokument Bei dauerhafter Nutzung eine Fahrzeuges eine entsprechende Bescheinigung des Fahrzeughalters über die dauerhafte Überlassung. Diese Bescheinigung ist bei jeder Antragstellung/Verlängerung erneut vorzulegen

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Hinweise für Witten: Bewohnerparkausweis Erteilung

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

    Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Hinweise für Witten: Bewohnerparkausweis Erteilung

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

    Fristen

    Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Hinweise für Witten: Bewohnerparkausweis Erteilung

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Witten: Bewohnerparkausweis Erteilung

    21,00 Euro für einen Ausweis mit halbjährlicher Gültigkeit 30,00 Euro für einen Ausweis mit jährlicher Gültigkeit 5,00 Euro für eine Ersatzausstellung nach Verlust

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Hinweise für Witten: Bewohnerparkausweis Erteilung

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten: Bewohnerparkausweis Erteilung

    Neuer Bewohnerparkausweis Verlängerung Bewohnerparkausweis Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohner, Parkerlaubnis, Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung, parken, Handwerker, Fußgängerzone befahren, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English