Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeine Informationen Im Stadtgebiet Höxter sind 6 Bewohnerparkzonen ausgewiesen: Bewohnerbereich A: Stummrigestraße, Papenstraße, Neue Straße, Fuhlenstraße Bewohnerbereich B: Rodewiekstraße Bewohnerbereich C: Glockenpfuhl Bewohnerbereich D: Grubestraße, Knochenbachstraße, Traubenstraße, Charlottenstraße, Wallstraße, Obere Mauerstraße, Altmärkerstraße Bewohnerbereich E: Luisenstraße Bewohnerbereich F: Rohrweg, Roonstraße, Albaxer Straße, Friedrichstraße Einen Bewohnerparkausweis bekommen diejenigen Personen, die in dem in Betracht kommenden Gebiet tatsächlich wohnen und dort amtlich gemeldet sind. Das Kraftfahrzeug, für das eine Sonderparkberechtigung gewährt werden soll, muss auf den Bewohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller dauernd genutzt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    31 Ordnung, Straßenverkehr, Brandschutz und Rettungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerbachstraße 45

    37671 Höxter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05271 963-0

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    KraftfahrzeugscheinPersonalausweis oder Meldebescheinigung ggfls. Bestätigung des Fahrzeugshalters

    Formulare

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenverkehrsordnung

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Fristen

    Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    30 Euro für 1 Jahr; 60 Euro für 2 Jahre

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohner, Parkerlaubnis, Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung, parken, Handwerker, Fußgängerzone befahren, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English