Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bewohnerparkausweise können nun auch online bei uns beantragt werden. Dazu nutzen Sie den folgenden Button: Online beantragen Alternativ können Sie einen Bewohnerparkausweis in unseren Büroräumlichkeiten beantragen. Wir bitten, hierfür über den Button "Termin vereinbaren" einen Termin zu buchen. Ohne eine Terminvereinbarung ist eine Ausstellung nicht möglich. Termin vereinbaren
    Ein Bewohner:innenparkausweis kann für Personen ausgestellt werden, die in einem Bewohner:innenparkbezirk mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Sie erhalten damit die Berechtigung auf dafür ausgewiesenen öffentlichen Parkplätzen ohne weitere Gebühren zu parken.Sie müssen Halter:in des Fahrzeuges sein oder durch Vorlage einer Bestätigung der/des Halterin/Halters die dauerhafte Nutzung des Kfz nachweisen. Es werden maximal zwei Kennzeichen in einem Bewohner:innenparkausweis eingetragen. Bewohner:innenparkausweise können für PKW und Motorräder beantragt werden. Fahrzeuge, die als LKW oder Wohnmobil zugelassen sind, können keinen Bewohner:innenparkausweis erhalten, sofern sie über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder einer Länge von über 5,00 Metern liegen.Einen Bewohner:innenparkausweis können Sie persönlich im Bürgeramt oder schriftlich beantragen. Das Antragsformular finden Sie unten im Downloadbereich. Darüber hinaus können Sie den Antrag ab sofort auch direkt online stellen.Den passenden Antrag gibt es hier:>> Zum Onlineantrag << Besucher:innenparkausweise: In den Bewohner:innenparkbereichen der Stadt Hamm haben Bewohner:innenparkausweisberechtigte die Möglichkeit, maximal 30 Besucher:innenparkausweise pro Jahr und Berechtigtem zu erwerben und an Angehörige und Besucher:innen weiterzureichen. Erwerbsberechtigt sind alle Personen mit Anspruch auf einen Bewohner:innenparkausweis. Die Ausgabe erfolgt blockweise, Mindestabgabe 1 Block á 10 Karten, höchstens 3 Blöcke BewohnerInnenparkausweise für Handwerk und Handel: Der/die Inhaber:in von Handwerks- oder Einzelhandelsgeschäften, die in Bewohner:innenparkbereichen ihre Betriebe haben, aber nicht Bewohner:in sind und auch über keinen eigenen Stellplatz verfügen, sind häufig für ihre Berufsausübung auf einen Parkplatz für ihr Kfz in der Nähe des Betriebes angewiesen. Um diesen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, kann für den/die Geschäftsinhaber:in bzw. den Geschäftsbetrieb für eines seiner Kraftfahrzeuge ein Parkausweis erteilt werden. Rechtsgrundlage: § 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Parkraumbewirtschaftung (ruhender Verkehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

    3.Etage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9199

    Fax: 02381 17-2990

    E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Heessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 19

    59073 Hamm

    Kontakt

    Fax: 023281 17-109799

    Telefon Festnetz: 02381 17-9799

    E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Uentrop

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Grenzweg 2

    59071 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9299

    Fax: 02381 17-109299

    E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Rhynern

    Adresse

    Hausanschrift

    Unnaer Straße 10-12

    59069 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-109399

    Telefon Festnetz: 02381 17-9399

    E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Pelkum

    Beschreibung

    Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kamener Straße 177

    59077 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-109499

    Telefon Festnetz: 02381 17-9499

    E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgeramt Herringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dortmunder Straße 245

    59077 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9599

    Fax: 02381 17-109599

    E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Bockum-Hövel

    Adresse

    Hausanschrift

    Teichweg 1

    59075 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-109699

    Telefon Festnetz: 02381 17-9699

    E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I Nutzungsnachweis (nur erforderlich, wenn Fahrzeugnutzer/in nicht mit Antragsteller/in identisch ist) Wohnungsgeberbestätigung ab 01.06.2023 oder Mietvertrag alter Bewohnerparkausweis (bei Verlängerung)
    Nachweis über Besitz / Nutzung eines Kfz- evtl. Fahrzeugschein (auch als Kopie), sofern Kfz nicht in Hamm zugelassen ist.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen in einer Parkzone in Dülmen mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und dort auch wohnen, Bewohnerparkausweise werden somit erst nach erfolgtem Einzug und nach erfolgter An- bzw. Ummeldung ausgestellt, nicht aufgrund eines beabsichtigten Umzuges im Vorhinein, dem Haushalt darf keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen, Sie müssen Halterin oder Halter des angegebenen Pkw s sein oder dieses nachweislich vollumfänglich (mit allen Vor- und Nachteilen) und dauerhaft privat nutzen. Bei dem Fahrzeug muss es sich um einen Pkw handeln. Der Pkw darf eine Länge von 5,25 m nicht überschreiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Fristen

    Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    je Haushalt wird ein Bewohnerparkausweis ausgestellt, es ist möglich bis zu maximal fünf Kennzeichen für weitere Pkw´s, für Personen die ebenfalls an der Meldeanschrift mit Hauptwohnsitz wohnen, auf den Bewohnerparkausweis eintragen zu lassen, sollte ein Pkw während der Gültigkeitsdauer erneuert werden, können Sie ohne Gebühr das neue Kennzeichen bei der zuständigen Organisation ändern lassen, der Parkausweis ist ausschließlich im Original in einem Pkw auszulegen, es entsteht kein Anspruch auf einen Stellplatz, die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr, der Bewohnerparkausweis ist mit einem Hologramm als Kopierschutz versehen. Es ist nicht zulässig, den Parkausweis für mehrere Pkw´s zu kopieren, eine Verlängerung des Ausweises ist frühestens vierzehn Tage vor Ablauf der Gültigkeit zulässig. Hier ist die Aushändigung des "alten" Bewohnerparkausweises jedoch zwingend erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohner, Parkerlaubnis, Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung, parken, Handwerker, Fußgängerzone befahren, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English