Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.

    Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken über einen längeren Zeitraum oder ohne Nutzung eines Parkscheins nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Stellplatz.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als Anwohnerin / Anwohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen und auch verlängern. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Stellplatz. In Grevenbroich gilt Anwohnerparken in folgenden Straßen: Alte Bergheimer Straße Am Hagelkreuz Auf der Schanze (zwischen den Hausnummern 36 - 54) Bahnhofsvorplatz Bahnstraße Graf-Kessel-Straße Montzstraße Rheydter Straße Röntgenstraße Uhlhornstraße Von-Goldammer-Straße Wöhlerstraße Zedernstraße

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    SBG - Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    • aktuelle Meldebestätigung
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
    • Vollmacht, wenn Sie als Vertreterin oder ein Vertreter für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der / die Fahrzeughalter*in sind Vollmacht, wenn Sie als Vertreter*in für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

    Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich. Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Antrag online stellen. Nutzen Sie hierfür bitte das verlinkte Formular. Alternativ können Sie den Antrag auch formlos einreichen, vorzugsweise per E-Mail. Bitte fügen Sie in beiden Fällen alle erforderlichen Unterlagen bei. Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet. Auf Wunsch können sie ihn auch abholen.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung, Anwohner, Bewohnerparken, Bewohner, Anwohnerparkausweis, parken, Fußgängerzone befahren, Handwerker, Parkerlaubnis, Anwohnerparkausweis, Anwohner, Parkzone, parken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English