Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.

    Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken über einen längeren Zeitraum oder ohne Nutzung eines Parkscheins nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Stellplatz.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Tiefbau · Straße · Grün

    Adresse

    Hausanschrift

    Schimmelbuschstraße 11 - 13

    40699 Erkrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 2407-6601

    Version

    Technisch geändert am 24.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    • aktuelle Meldebestätigung
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
    • Vollmacht, wenn Sie als Vertreterin oder ein Vertreter für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

    Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Hinweise für Erkrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Voraussetzungen Sie sind im Bewohnerparkgebiet Bahnstraße (zwischen Kreuzstraße und dem Ende der Fußgängerzone an der Schlüterstraße), Gartenstraße, Bavierstraße und Gerberstraße (zwischen Bongardstraße und Fußgängerzone) gemeldet, Ihnen steht kein privater Stellplatz außerhalb des öffentlichen Straßenraumes zur Verfügung und das Fahrzeug, für das Sie die Genehmigung beantragen, ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Erkrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Rechtsgrundlage § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO, Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

    Hinweise für Erkrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verfahrensablauf Der Bewohnerparkausweis kann online beantragt werden. Alternativ steht auch ein Formular zum Download zur Verfügung, das per Mail oder ausgedruckt und per Post verschickt werden kann. Die Genehmigung, der Bewohnerparkausweis sowie der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugesandt.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Hinweise für Erkrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fristen Der Bewohnerparkausweis ist zwei Jahre gültig. Bitte beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig vor Ablauf eine neue Genehmigung.

    Kosten

    Hinweise für Erkrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kosten Die Genehmigung wird für zwei Jahre erteilt. Die Gebühr für die Erteilung der Genehmigung beträgt 56,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    parken, Parkzone, Bewohnerparken, Parkerlaubnis, Fußgängerzone befahren, Anwohnerparkausweis, Anwohner, parken, Parkberechtigung, Bewohner, Anwohner, Anwohnerparkausweis, Ausnahmegenehmigung, Handwerker

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de