Entgangener Arbeitsverdienst für notwendige Begleitung im Rahmen der Krankenbehandlung Ersatz

    Geschädigte können für ihre Begleitperson einen Ersatz eines entgangenen Arbeitsverdienst beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn bei Ihnen ein Anspruch auf Krankenbehandlung (Heilbehandlung) festgestellt worden ist, erhalten Sie ab 1. Januar 2024 Leistungen der Krankenbehandlung nach dem SGB XIV.

    Für eine notwendige Begleitung wird Ersatz eines entgangenen Arbeitsverdienstes in angemessenem Umfang geleistet, wenn Sie gegenüber der Begleitperson zur Erstattung verpflichtet sind, zum Beispiel weil ein unbezahlter Urlaubstag genommen wurde.

    Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Landschaftsverband (LVR oder LWL). 

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:

    • Nachweis der schädigungsbedingt notwendigen Behandlung
    • Nachweis der Notwendigkeit einer Begleitperson (zum Beispiel Attest oder Schwerbehindertenausweis)
    • Nachweis, dass die begleitende Person keine Bezahlung (auch von anderer Stelle) erhalten hat

    Voraussetzungen

    • Sie als Geschädigte haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
    • Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben.
    • Sie benötigen eine ambulante oder stationäre Behandlung aufgrund der Schädigungsfolgen.
    • Für die Hin- und Rückfahrt zu dieser Behandlung benötigen Sie eine Begleitperson.
    • Die begleitende Person ist keine berufsmäßige Begleitung und hat einen Verdienstausfall erlitten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der für Sie örtlich zuständige Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland oder Landschaftsverband Westfalen Lippe), ob Sie Anspruch auf den Ersatz von entgangenem Arbeitsverdienst für notwendige Begleitung im Rahmen der Krankenbehandlung haben. Zuständig ist der Landschaftsverband in dessen Bezirk Sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

    Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

    • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson beim Landschaftsverband Rheinland (FB Soziale Entschädigung Tel: 0221 809 5401; E-Mail: SER@lvr.de) oder Landschaftsverband Westfalen Lippe (Amt für Soziales Entschädigungsrecht Tel: 0251 591 01; E-Mail: SER@lwl.org) vereinbaren.
    • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
    • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs, Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
    • Bestehen Ansprüche auf Soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
    • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an den für Ihren Antrag zuständigen Landschaftsverband zurück.
    • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
    • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
    • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.
    • Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. 

    Weitere Informationen

    Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen - Referat für Soziales Entschädigungsrecht (VIC2) https://www.mags.nrw/soziales-entschaedigungsrecht Landschaftsverband Rheinland - Fachbereich Soziale Entschädigung https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/soziale_entschaedigung.jsp Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Amt für Soziales Entschädigungsrecht https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gewaltopfer, Terrortaten, entgangener Arbeitsverdienst, Unterstützung, Terrortaten, Krankenbehandlung, soziales Entschädigungsrecht, Hilfsmittel, Soziale Entschädigung, medizinische Behandlung, entgangener Arbeitsverdienst, Erwerbsunfähigkeit, Lohnverlust der Begleitperson, Teilhabeleistungen, Teilhabeleistungen, Gewaltopfer, Erwerbsunfähigkeit, Heilmittel, Versorgungsämter, Betroffene von Straftaten, Krankenbehandlung, psychische Gewalt, medizinische Behandlung, Betroffene von Straftaten, Gesundheitsstörung, Begleitung, Gewalttaten, Lohnverlust der Begleitperson, sexualisierte Gewalt, Soziale Entschädigung, soziales Entschädigungsrecht, Gewalttaten, Fallmanagement, Fallmanagement, Opfer, Fürsorgestellen, gesundheitliche Schäden, Lohnersatz für Begleitperson, Entschädigung, Verdienstausfall, Versorgungsämter, gesundheitliche Schäden, Fürsorgestellen, Gesundheitsschaden, psychische Gewalt, Gesundheitsstörung, Lohnersatz für Begleitperson, sexualisierte Gewalt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de