Erstattung der Kosten für die Fahrt zur Traumaambulanz beantragen

    Wenn Sie durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurden und in einer Traumaambulanz behandelt wurden, können Sie eine Erstattung der Fahrkosten erhalten. Die gesundheitliche Schädigung kann Folge einer Gewalttat, eines Kriegs oder einer Impfung sein. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Traumaambulanzen bieten Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt schnelle, frühzeitige und unbürokratische Beratung und psychologische Hilfe an, um sie bei der Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen.

    Bei einer Behandlung in einer Traumaambulanz können die erforderlichen Fahrkosten zur nächstgelegenen Traumaambulanz übernommen werden. Gleiches gilt für die erforderlichen Fahrkosten einer notwendigen Begleitperson sowie für Kinder, deren Mitnahme erforderlich ist, weil ihre Betreuung nicht sichergestellt ist.

    Die Fahrkosten werden in Höhe des Betrages zu Grunde gelegt, der bei der Beförderung in der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zu zahlen ist. Bei der Beförderung in einem anderen Verkehrsmittel wird ein Betrag in Höhe der Wegstreckenentschädigung zu Grunde gelegt.

    Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Landschaftsverband (LVR oder LWL). 

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:

    • Nachweise der Fahrkosten, zum Beispiel:
      • Kopie der Fahrkarten
      • Belege für Parkkosten
      • Tankbeleg
    • Zeit/Ort der Behandlung

    Voraussetzungen

    • Sie haben in Deutschland eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten und können den direkten oder wesentlichen Zusammenhang nachweisen.
    • Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen
    • Sie haben entweder Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und
    • Sie haben sich zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort ein schädigendes Ereignis erlitten

    oder

    • Sie haben Ihren Wohnsitz vorübergehend im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten

    oder

    • Sie haben Ihren permanenten Wohnsitz im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten
    • Leistungen in einer Traumaambulanz können nur in Deutschland erfolgen
    • Die Fahrkosten werden nur zur nächstgelegenen Traumaambulanz übernommen
    • Leistungen können nur in Traumaambulanzen erbracht werden, mit denen die entsprechenden Verwaltungsbehörden einen Vertrag abgeschlossen haben
    • Die Adressen können in der jeweiligen Behörde erfragt werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der für Sie örtlich zuständige Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland oder Landschaftsverband Westfalen Lippe), ob Sie einen Anspruch auf die Erstattung von Fahrkosten bei Leistungen in einer Traumaambulanz haben. Zuständig ist der Landschaftsverband in dessen Bezirk Sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie erhalten eine Bewilligung über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

    Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

    • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson beim Landschaftsverband Rheinland (FB Soziale Entschädigung Tel: 0221 809 5401; E-Mail: SER@lvr.de) oder Landschaftsverband Westfalen Lippe (Amt für Soziales Entschädigungsrecht Tel: 0251 591 01; E-Mail: SER@lwl.org) vereinbaren.
    • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
    • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
    • Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
    • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an den für Ihren Antrag zuständigen Landschaftsverband zurück.
    • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
    • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
    • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie den Antrag auf Soziale Entschädigung für die Behandlung in einer Traumaambulanz als schnelle Hilfe stellen, erfolgt die Bearbeitungsdauer nach gesetzlich vorgegebener Frist innerhalb von zwei Wochen. Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen - Referat für Soziales Entschädigungsrecht (VIC2) https://www.mags.nrw/soziales-entschaedigungsrecht Landschaftsverband Rheinland - Fachbereich Soziale Entschädigung https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/soziale_entschaedigung.jsp Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Amt für Soziales Entschädigungsrecht https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    gesundheitliche Schäden, soziales Entschädigungsrecht, Teilhabeleistungen, schnelle Hilfen, Fürsorgestellen, Fahrtkosten, Soziale Entschädigung, Gesundheitsstörung, Gewalttaten, Versorgungsämter, Terrortaten, Gewalttaten, gesundheitliche Schäden, Betroffene von Straftaten, Terrortaten, medizinische Behandlung, soziales Entschädigungsrecht, psychische Gewalt, Opfer, Heilmittel, Versorgungsämter, Traumaambulanz, psychotherapeutische Erstversorgung, Soziale Entschädigung, Fallmanagement, Gewaltopfer, psychotherapeutische Erstversorgung, Fahrkosten, Gewaltopfer, psychische Gewalt, Traumaambulanz, Hilfsmittel, Pflegeleistungen, Fallmanagement, Erwerbsunfähigkeit, Betroffene von Straftaten, Fürsorgestellen, Unterstützung, Erwerbsunfähigkeit, Gesundheitsschaden, sexualisierte Gewalt, medizinische Behandlung, Gesundheitsstörung, sexualisierte Gewalt, Pflegeleistungen, Teilhabeleistungen, schnelle Hilfen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de