Leistungen in einer Traumaambulanz der sozialen Entschädigung Bewilligung
Beschreibung
Traumaambulanzen bieten insbesondere Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt schnelle und frühzeitige Beratung sowie psychologische Hilfe an, um sie bei der Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen.
Sie als Geschädigte sowie Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende haben Anspruch auf insgesamt bis zu 15 Sitzungen in der Traumaambulanz, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Bei Kindern und Jugendlichen beträgt der Höchstanspruch 18 Sitzungen.
Die ersten Sitzungen können Sie auch ohne Entscheidung durch die Behörde in Anspruch nehmen, jedoch müssen Sie den Kurzantrag spätestens nach der zweiten Sitzung stellen.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Landschaftsverband (LVR oder LWL).
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:
- Angaben zum schädigenden Ereignis
Voraussetzungen
- Sie haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
- Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben.
- Wenn Sie als Angehörige, Hinterbliebene oder Nahestehende einer geschädigten Person selbst psychisch beeinträchtigt sind, haben Sie die gleichen Ansprüche.
- Leistungen können nur in Traumaambulanzen erbracht werden, mit denen die entsprechenden Verwaltungsbehörden einen Vertrag abgeschlossen haben (die Adressen können in der jeweiligen Behörde erfragt werden).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können mit der Behandlung in der Traumaambulanz beginnen und dort den Kurzantrag mit Unterstützung ausfüllen.
Sie können den Antrag auch online stellen oder Sie können sich an die Landschaftsverbände (LVR oder LWL) wenden und sich dort beraten lassen.
Die ersten Sitzungen können direkt in Anspruch genommen werden. Spätestens nach der zweiten Sitzung muss der Kurzantrag gestellt werden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024
Stichwörter
psychische Auswirkungen, Bewilligung, Pflegeleistungen, Fürsorgestellen, Traumaambulanz, psychotherapeutische Erstversorgung, psychische Gewalt, Traumaambulanz, Hilfsmittel, Heilmittel, psychotherapeutische Erstversorgung, Gesundheitsstörung, Pflegeleistungen, soziales Entschädigungsrecht, Gewaltopfer, Gewalttaten, Teilhabeleistungen, Betroffene von Straftaten, Fürsorgestellen, Erwerbsunfähigkeit, Soziale Entschädigung, Versorgungsämter, schnelle Hilfe, Sitzungen, medizinische Behandlung, medizinische Behandlung, Erwerbsunfähigkeit, sexualisierte Gewalt, schnelle Hilfe, Gewalttaten, Kurzantrag, psychische Gewalt, soziales Entschädigungsrecht, Terrortaten, psychische Auswirkungen, Psychische Belastung, therapeutische Unterstützung, psychologische Hilfe, Teilhabeleistungen, Kurzantrag, Versorgungsämter, psychologische Hilfe, Sitzungen, Opfer, Unterstützung, gesundheitliche Schäden, therapeutische Unterstützung, Gewaltopfer, gesundheitliche Schäden, Soziale Entschädigung, Betroffene von Straftaten, sexualisierte Gewalt, Terrortaten, Gesundheitsstörung, Gesundheitsschaden