Leistungen in einer Traumaambulanz der sozialen Entschädigung Bewilligung

    Wenn Sie durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurden, können Sie in einer Traumaambulanz behandelt werden. Die gesundheitliche Schädigung kann Folge einer Gewalttat sein. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Traumaambulanzen bieten insbesondere Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt schnelle und frühzeitige Beratung sowie psychologische Hilfe an, um sie bei der Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen.

    Sie als Geschädigte sowie Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende haben Anspruch auf insgesamt bis zu 15 Sitzungen in der Traumaambulanz, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Bei Kindern und Jugendlichen beträgt der Höchstanspruch 18 Sitzungen.

    Die ersten Sitzungen können Sie auch ohne Entscheidung durch die Behörde in Anspruch nehmen, jedoch müssen Sie den Kurzantrag spätestens nach der zweiten Sitzung stellen.

    Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Landschaftsverband (LVR oder LWL). 

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:

    • Angaben zum schädigenden Ereignis

    Voraussetzungen

    • Sie haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
    • Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben.
    • Wenn Sie als Angehörige, Hinterbliebene oder Nahestehende einer geschädigten Person selbst psychisch beeinträchtigt sind, haben Sie die gleichen Ansprüche.
    • Leistungen können nur in Traumaambulanzen erbracht werden, mit denen die entsprechenden Verwaltungsbehörden einen Vertrag abgeschlossen haben (die Adressen können in der jeweiligen Behörde erfragt werden).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können mit der Behandlung in der Traumaambulanz beginnen und dort den Kurzantrag mit Unterstützung ausfüllen.

    Sie können den Antrag auch online stellen oder Sie können sich an die Landschaftsverbände (LVR oder LWL) wenden und sich dort beraten lassen.

    Die ersten Sitzungen können direkt in Anspruch genommen werden. Spätestens nach der zweiten Sitzung muss der Kurzantrag gestellt werden.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie den Antrag auf Soziale Entschädigung für die Behandlung in einer Traumaambulanz als schnelle Hilfe stellen, erfolgt die Bearbeitungsdauer nach gesetzlich vorgegebener Frist innerhalb von zwei Wochen. Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen - Referat für Soziales Entschädigungsrecht (VIC2) https://www.mags.nrw/soziales-entschaedigungsrecht Landschaftsverband Rheinland - Fachbereich Soziale Entschädigung https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/soziale_entschaedigung.jsp Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Amt für Soziales Entschädigungsrecht https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    psychische Auswirkungen, Bewilligung, Pflegeleistungen, Fürsorgestellen, Traumaambulanz, psychotherapeutische Erstversorgung, psychische Gewalt, Traumaambulanz, Hilfsmittel, Heilmittel, psychotherapeutische Erstversorgung, Gesundheitsstörung, Pflegeleistungen, soziales Entschädigungsrecht, Gewaltopfer, Gewalttaten, Teilhabeleistungen, Betroffene von Straftaten, Fürsorgestellen, Erwerbsunfähigkeit, Soziale Entschädigung, Versorgungsämter, schnelle Hilfe, Sitzungen, medizinische Behandlung, medizinische Behandlung, Erwerbsunfähigkeit, sexualisierte Gewalt, schnelle Hilfe, Gewalttaten, Kurzantrag, psychische Gewalt, soziales Entschädigungsrecht, Terrortaten, psychische Auswirkungen, Psychische Belastung, therapeutische Unterstützung, psychologische Hilfe, Teilhabeleistungen, Kurzantrag, Versorgungsämter, psychologische Hilfe, Sitzungen, Opfer, Unterstützung, gesundheitliche Schäden, therapeutische Unterstützung, Gewaltopfer, gesundheitliche Schäden, Soziale Entschädigung, Betroffene von Straftaten, sexualisierte Gewalt, Terrortaten, Gesundheitsstörung, Gesundheitsschaden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English