Fallmanagement im Rahmen der sozialen Entschädigung als Berechtigter beantragen

    Wenn Sie oder eine Angehörige oder nahestehende Person durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurde, können Sie das Fallmanagement in Anspruch nehmen. Das Fallmanagement begleitet Sie aktivierend und koordinierend durch das Antragsverfahren und Leistungsverfahren. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Beim Fallmanagement werden die Berechtigten von einer Fallmanagerin oder einem Fallmanager aktivierend und koordinierend durch das Antragsverfahren und Leistungsverfahren begleitet.

    Leistungen des Fallmanagements werden mit Einwilligung der Berechtigten erbracht, die auch die erforderlichen Datenerhebungen erfasst. Die Einwilligung ist schriftlich zu dokumentieren.

    Berechtigte können ein Fallmanagement erhalten.

    Das Fallmanagement umfasst insbesondere:

    1. die Ermittlung des möglichen Hilfebedarfs, der durch das schädigende Ereignis unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls entstanden ist,
    2. den Hinweis auf die in Betracht kommenden Sozialleistungen,
    3. die Begleitung der Berechtigten mit dem Ziel des Erhalts zügiger und aufeinander abgestimmter Leistungen, soweit Berechtigte Ansprüche gegen andere Träger von Sozialleistungen haben oder haben könnten,
    4. die Unterstützung bei der Antragstellung, die Aufklärung über die Einleitung und den Ablauf des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung,
    5. die Begleitung des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung.

    Das Fallmanagement kann die Kontaktaufnahme mit möglicherweise berechtigten Personen umfassen.

    Soweit eine Bedarfsermittlung und ein Teilhabeplanverfahren durchzuführen sind, werden Leistungen des Fallmanagements ergänzend erbracht.

    Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Landschaftsverband (LVR oder LWL). 

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:

    • Nachweis des schädigenden Ereignisses, zum Beispiel:
      • Die Angabe eines schädigenden Ereignisses oder einer gesundheitlichen Schädigung ist ausreichend

    Voraussetzungen

    • Sie oder eine angehörige oder nahestehende Person haben in Deutschland eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten
    • Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen

    oder

    • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und
    • Sie haben sich zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort ein schädigendes Ereignis erlitten

    oder

    • Sie haben Ihren Wohnsitz vorübergehend im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten

    oder

    • Sie haben Ihren permanenten Wohnsitz im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft ihr örtlich zuständiger Landschaftsverband, ob die Leistungen des Fallmanagements in Betracht kommen und durchgeführt werden können. Zuständig ist der Landschaftsverband in dessen Bezirk Sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

    • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson beim Landschaftsverband Rheinland (FB Soziale Entschädigung Tel: 0221 809 5401; E-Mail: SER@lvr.de) oder Landschaftsverband Westfalen Lippe (Amt für Soziales Entschädigungsrecht Tel: 0251 591 01; E-Mail: SER@lwl.org) vereinbaren.
    • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
    • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
    • Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
    • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an den für Ihren Antrag zuständigen Landschaftsverband zurück.
    • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
    • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
    • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden.

    Weitere Informationen

    Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen - Referat für Soziales Entschädigungsrecht (VIC2) https://www.mags.nrw/soziales-entschaedigungsrecht Landschaftsverband Rheinland - Fachbereich Soziale Entschädigung https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/soziale_entschaedigung.jsp Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Amt für Soziales Entschädigungsrecht https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Entschädigung, Begleitung des Verfahrens, Fallmanagement, Soziale Entschädigung, Gewalttaten, Unterstützung, psychotherapeutische Erstversorgung, Betroffene von Straftaten, Fürsorgestellen, soziales Entschädigungsrecht, Terrortaten, Gewalttaten, Hinterbliebene, Betroffene von Straftaten, Fallmanagement, sexualisierte Gewalt, Ermittlung des Hilfebedarfs, Angehörige, medizinische Behandlung, Erwerbsunfähigkeit, psychische Gewalt, Fürsorgestellen, Soziale Entschädigung, Gesundheitsstörung, Gewaltopfer, Gesundheitsschaden, Terrortaten, gesundheitliche Schäden, Berechtigte, Versorgungsämter, Teilhabeleistungen, Ermittlung des Hilfebedarfs, soziales Entschädigungsrecht, Opfer, Erwerbsunfähigkeit, Berechtigte, medizinische Behandlung, Gewaltopfer, Aufklärung, Heilmittel, Gesundheitsstörung, psychische Gewalt, Pflegeleistungen, psychotherapeutische Erstversorgung, Versorgungsämter, Pflegeleistungen, gesundheitliche Schäden, Begleitung des Verfahrens, sexualisierte Gewalt, Hilfsmittel, Teilhabeleistungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English