Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Kind hat, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, Anspruch auf die Unterhaltsleistung, wenn es - das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat für Kinder von 12 bis 17 Jahren sind die Zugangsvoraussetzungen allerdings eingeschränkt - im Bundesgebiet bei einem alleinerziehenden Elternteil und - von dem anderen Elternteil nicht, nicht regelmäßig oder in nicht ausreichender Höhe Unterhalt (maßgeblicher Regelbetrag nach der Regelbetragsverordnung) erhält. Gleiches gilt, wenn der andere Elternteil verstorben ist und das Kind eine Waisenrente erhält, die unter dem Regelbetrag liegt. Ihr Ansprechpartner richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes (siehe hier: Unterhaltsvorschuss (UVG) - Leistung - Moenchengladbach). Unsere Sprechzeiten sind montags von 9:00 - 12:00 Uhr. Termine sind außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich. Sie erreichen uns auch per E-Mail unter Unterhaltsvorschuss@moenchengladbach.de. Unsere zentrale Fax-Nr. lautet 02161 / 25 - 9329.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 2

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Jugendamt, Unterhalt, Änderung mitteilen, Unterhaltsvorschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English